Gegenstand des Auftrags ist der Umbau der ursprünglich als Erziehungs-Wohnheim geplanten Gebäude Block 1 + 2 zu einem Verwaltungsstandort. Die beiden Gebäude setzen sich jeweils aus 2 dreigeschossigen Flügeln mit einem zentralen Treppenraum zusammen. Die Grundrisse sind in allen Geschossen und Gebäude identisch. Lediglich ein Gebäude ist mit den Technikräumen zu ca. 1/4 unterkellert.
Für die Umnutzung sind folgende zusätzliche Maßnahmen notwendig: Energetische Sanierung der Gebäudehülle, Herstellung der Barrierefreiheit, Schaffung von 2. Rettungswegen, Instandsetzung der Balkone im Treppenraum, Erneuerung bzw. Ertüchtigung der TGA, Freianlagen.
Das äußere Erscheinungsbild sowie die innere Struktur der Gebäude sollen so wenig wie möglich verändert werden. Da die innenräumlichen Zustände der einzelnen Geschosse bedingt durch unterschiedliche Nutzer und teilweise durchgeführte Modernisierungen stark variieren, soll ein einheitlicher Ausbaustandard für die beiden Gebäude hergestellt werden.
Es wurden, die Lp 2 bis 9 gemäß § 34 und 39 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere und zusätzliche Leistungen vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Für die Umnutzung der Ende der 1950-er Jahre von dem Architekt G. Schuppe als Erziehungs-Wohnheim geplanten Gebäude zu einem Verwaltungsstandort sind Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen vorgesehen. Das vorgegebene Raumprogramm lässt sich in den beiden bestehenden Gebäuden gut umsetzten, wobei sich eine zusätzliche Raumreserve von ca. 175 m² ergibt. Jedes Haus erhält u. a. einen Aufzug sowie die erforderlichen 2. Rettungswege als außenliegende Treppenanlagen. Es liegt eine Kostenschätzung von 2013 vor.
Der Gesamtwert der Investition beträgt ca. 4 500 000 EUR.
Für die Planung ist somit der folgende Zeitrahmen einzuhalten:
Beauftragung der Planer und Beginn der Bearbeitung: ab Sommer 2016;
Baubeginn 2017;
Fertigstellung und Übergabe 2019.