Die Stadt Hamm schreibt für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm den Transport und die Entsorgung von Restabfall (Abfallschlüssel 20 03 01) und sperrigem Restabfall, beraubter Sperrmüll (Abfallschlüssel 20 03 07) im offenen Verfahren europaweit aus.
Der Auftragnehmer übernimmt die Abfälle am Entsorgungszentrum und transportiert diese zu der vorgesehenen Entsorgungsanlage.
Der Auftragnehmer hat die ordnungsgemäße Entsorgung in einer dafür geeigneten und nach dem Bundes-Immissionsgesetz BImSchG oder gleichwertig genehmigten Entsorgungsanlage sicherzustellen.
Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht.
Der Auftragnehmer übernimmt die Abfälle am Entsorgungszentrum und transportiert diese zu der vorgesehenen Entsorgungsanlage.
Der Auftragnehmer hat die ordnungsgemäße Entsorgung in einer dafür geeigneten und nach dem Bundes-Immissionsgesetz BImSchG oder gleichwertig genehmigten Entsorgungsanlage sicherzustellen.
Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht.