Der zukünftige Betreiber stellt die Bewirtung der Messebesucher während der Messezeiten sicher. Der Betreiber hat ein abwechslungsreiches, bedarfskonformes und den rechtlichen Vorschriften entsprechendes Angebot für die Verpflegung während der Messe-Öffnungszeiten bereitzuhalten. Ebenfalls trägt er dafür Sorge, dass die Monteure für den Auf- und Abbau vor und nach der Messe mit einem preisgünstigen und abwechslungsreichen Angebot verpflegt werden.
Das Standcatering soll zukünftig stärker als ?Aushängeschild? und Marketingfaktor genutzt werden. Hierfür arbeitet der zukünftige Betreiber mit einem Subunternehmer zusammen, der mit einem bekannten Namen oder einer bekannten Marke auftritt.