Die Stadt Brandenburg an der Havel ist gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (BbgRettG) Träger des Rettungsdienstes.
Daher wird durch den Fachbereich Feuerwehr und Rettungswesen der Stadt Brandenburg an der Havel ein Rahmenvertrag über die Lieferung von medizinischem Verbrauchsmaterial wie Beatmungszubehör, Verbandmaterial, Kanülen, Gerätezubehör und sonstigem Einwegmaterial für den Rettungsdienst ausgeschrieben.
Die konkreten Bedürfnisse und Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung Allgemein und den Leistungsverzeichnissen Los 1 bis 7 zu entnehmen.