Sachverständigentätigkeiten gemäß § 20 Atomgesetz in Aufsichtsverfahren über Kernkraftwerke und Zwischenlager.
Teilauftrag 1:Sicherheitstechnische Bewertung von Ereignissen, die nach AtSMV und INES gemeldet werden müssen, im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1 und 2 (KKP 1 und 2) sowie im Neckarwestheim, Block I und II (GKN I und II) - auch hinsichtlich Ursachenanalyse, Vorschlag von Abhilfemaßnahmen, Übertragbarkeit des Ereignisses auf andere Einrichtungen oder betriebliche Regelungen der Anlage sowie auf andere Anlagen. Teilauftrag 2:Umfassende Inspektion im Rahmen von Anlagenbegehungen: durch Anlagenbegehungen sind die sicherheitstechnisch wichtigen Bereiche zu inspizieren. Periodische Begehung sicherheitstechnisch wichtiger Bereiche der Anlage sowie stichprobenweise Einsichtnahme in Betriebsaufzeichnungen:- zur Kontrolle, ob Zustand und Funktion der Anlagenteile und Systeme den sicherheitstechnischen Erfordernissen entsprechen,- zur Kontrolle der Funktionsbereitschaft und bestimmungsgemäßen Funktionsweise der Systeme.
Aufsicht über die Zwischenlager für die Aufbewahrung bestrahlter Kernbrennstoffe an den Standorten der baden-württembergischen Kernkraftwerke Atomrechtliche Sachverständigenleistungen betreffend den Betrieb, meldepflichtige Ereignisse und nicht wesentliche Änderungen bei den Zwischenlagern an den Standorten Neckarwestheim und Philippsburg. Für den Bereich meldepflichtige Ereignisse (ME) gelten die Punkte 1c – 1i der Leistungsbeschreibung für Los 1/Teilauftrag 1 (siehe Teil II. a. der Vergabeunterlagen) analog. (Hinweis: Vereinbarungen oder Regelungen des Bundes können Änderungen im Beauftragungsumfang ergeben.)