Die nicht in den Ausstellungen gezeigten ca. 100.000 Sammlungsobjekte mit einem Volumen von ca. 53.000 m² sind derzeit in verschiedenen, überwiegend angemieteten Depots an ver-schiedenen Standorten insbesondere in München und näherer Umgebung, aber teilweise auch in Städten wie in der Region Ingolstadt untergebracht.
Um diese dezentral gelagerten Sammlungsobjekte an einem Standort zusammenzuführen und zukünftig Mietkosten zu vermeiden, hat das DM zur Errichtung eines Zentraldepots vor eini-gen Jahren ein Grundstück in Erding-Aufhausen mit ca. 20.000 m² erworben. Für dieses Grundstück gilt der Bebauungsplan Nr. 48.14 für das Gewerbegebiet im Osten der Bahntrasse in Bergham.
Nach derzeitigen Überlegungen soll auf dem Grundstück ein 5-geschossiges Gebäude ohne Unterkellerung mit einer Gebäude-Grundfläche (A + B) von ca. 7.752 m² und einer Freifläche von ca. 12.396 m² errichtet werden. Die BGF soll ca. gesamt: 37.341 m² brutto betragen, da-von Depotflächen ca. 35.269 m² brutto und davon wiederum Funktionsflächen ca.: 2.072 m² brutto.
Projektbegleitende Rechtsberatung für das Vergaberecht, Zivilrecht, Haushaltsrecht, Steuerrecht, Baurecht, Architekten- sowie Ingenieurrecht (HOAI)
Die Ziele der vom DM zu beschaffenden Rechtsberatung sind:
a) Sicherstellung einer konstruktiven und effektiven Unterstützung der Museumsleitung sowie ihrer Beschäftigten bei der Projektrealisierung durch eine proaktive Rechtsbera-tung;
b) Umsetzung einer außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen des DM gegen Dritte sowie der Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen das DM;
c) Erfüllung besonderer Aufgaben, wie sie unter Nr. 4 dieser Leistungsbeschreibung auf-geführt sind.
Der AN hat seine Leistungen in einem solchen Umfang und in einer solchen Qualität zu er-bringen, wie es zu einer ordnungsgemäßen Rechtsberatung erforderlich ist. Hierzu gehört ins-besondere eine objektive Aufklärung des DM über rechtliche und sonstige Risiken.
Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben primär nach dem Grundsatz der größtmöglichen Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu erfüllen unter Beachtung von An-ordnungen, Vorgaben und Anregungen des DM, soweit ihm dies nicht unvertretbar erscheint.
Der AN hat bei der Ausführung der Rechtsberatung die Leistungsinhalte der sonstigen Pro-jektbeteiligten (Fachplaner, Fachgutachter, ggf. Projektsteuerer) zu berücksichtigen.
Die dem AN vorgelegten Unterlagen und Leistungen des DM und anderer Projektbeteiligter entbinden ihn nicht von seiner Verpflichtung zur selbstständigen Prüfung dieser Unterlagen und der darauf beruhenden Leistungen der anderen Projektbeteiligten auf offensichtliche Feh-ler hin (Plausibilitätsprüfung) sowie von seiner Verantwortung für die Richtigkeit und Voll-ständigkeit der vom AN geschuldeten Leistungen.
Neben der regelmäßigen Berichterstattung auf Einladung im Rahmen von Projektbesprechun-gen (Jour Fixe) ist der AN verpflichtet, dem DM jeweils unverzüglich schriftlich über Termin- oder Kostenüberschreitungen oder andere negative Auswirkungen auf das Projekt zu berich-ten.