Die Johannes Gutenberg-Universität (JGU) zählt mit rund 31 500 Studierenden zu den größten und vielfältigsten Universitäten Deutschlands. Mit ihrer Universitätsmedizin, ihren Hochschulen für Kunst und Musik sowie ihrem Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft in Germersheim vereint sie nahezu alle akademischen Disziplinen unter einem Dach. In ihren mehr als 150 Instituten und Kliniken lehren und forschen rund 4 400 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf dem ca. 120ha großen innenstadtnahen Campusgelände.
Angesichts einer Reihe von dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und anstehenden Neubaumaßnahmen führt die JGU eine Hochschulstandort-Entwicklungsplanung/HSEP durch. Dabei kann die HSEP aufsetzen auf den Ergebnissen der vorliegenden Flächenbedarfsplanung.
Die Gesamtleistung der ausgeschriebenen Leistung untergliedert sich in folgende Arbeitsbereiche:
Bauliche Analyse
Mit einer baulichen und technischen Gebäudeanalyse sollen Handlungsnotwendigkeiten, Entwicklungs- und Risikopotentiale am vorhandenen Gebäudebestand analysiert und aufgezeigt werden.
Ergebnisse der baulichen Analyse:
— Analyse des baulich und technischen Sanierungsbedarfs der Gebäude,
— Ermittlung des Gesamtinvestitionsbedarfs,
— Ermittlung eines aktuellen, auskömmlichen Bauunterhalts.
Bauliche Entwicklungsplanung bis 2040
In der baulichen Entwicklungsplanung werden die Ergebnisse der Gebäudeanalyse in verschiedenen Entwicklungsszenarien zusammengeführt, bewertet und als fortschreibungsfähiges Grundlagenkonzept für zukünftig anstehende Maßnahmen bis 2040 aufbereitet. Dabei sind die Eingangsparameter des qualifizierten Sanierungsbedarfs, der zeitlichen Dringlichkeit sowie baulogistische Abhängigkeiten zu berücksichtigen.
Realisierungskonzept bis 2030
Das Realisierungskonzept berücksichtigt die Ergebnisse der Gebäudeanalyse sowie der baulichen Entwicklungsplanung und priorisiert Sanierungs- und Neubaumaßnahmen bis 2030. Die vorgesehenen Maßnahmen des Realisierungskonzepts sollen in einem Rahmenterminplan zusammenfasst dargestellt werden. Unter Einbezug nutzungsrelevanter und baulogistischer Abhängigkeiten ist der erforderliche Investitionsbedarf auszuweisen.