Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind Leistungsphasen nach § 55 ff HOAI 2013 für das Bauvorhaben „Institutsneubau Max-Planck-Institut für Physik“ in Garching bei München.
Das MPI für Physik betreibt physikalische Grundlagenforschung mit den Schwerpunkten Elementarteilchenphysik und Astroteilchenphysik. Die teilchenphysikalischen Experimente werden weltweit an den großen Beschleunigeranlagen durchgeführt. Neben den Forschungsprojekten BELLE, GERDA und CRESST liegt ein derzeitiger Schwerpunkt in der Hochenergiephysik auf ATLAS, einem neuen Universaldetektors für die Vermessung höchstenergetischer Proton-Proton-Reaktionen, am neuen Beschleuniger LHC bei CERN/Genf, Schweiz. Mit ATLAS soll u.a. das Higgs Boson, das den Elementarteilchen ihre Masse verleiht, intensiv untersucht werden. Daneben soll nach neuen Teilchen und Phänomenen gefahndet werden, wie sie von Theorien, die über das Standardmodell der Elementarteilchenphysik hinausgehen (z. B. Supersymmetrie), vorhergesagt werden.
Am MPI für Physik selbst werden keine Großexperimente realisiert, es werden allerdings in Vorbereitung der Großversuche kleinere Experimente aufgebaut. Das Institut trägt damit maßgeblich zur technischen Entwicklung und zum Bau von Einzelkomponenten bei, die für die Durchführung einzelner Großexperimente benötigt werden.
Der Raumbedarfsplan des Institutsneubaus sieht eine Nutzfläche von 8 950 m
Diese voraussichtliche ca. Fläche unterteilt sich derzeit in folgende Nutzungsbereiche:
Büro- und Besprechungsräume: 4 050 m
Lagerräume: 220 m
physikalische Laborflächen: 1 050 m
Montagehalle: 600 m
Bereiche für Feinmechanik- und Elektronikwerkstatt: 2 850 m
Serverraumflächen: 180 m
Die genannten Flächen erfordern teilweise sehr hohe technische Anforderungen.
Diese Forderungen sind u. a.:
Von den physikalischen Laborflächen sind ca. 360 m
Schwingungsdämpfung.
Temperaturkonstanz +/- 0,5 K bei 22 °C.
Feuchtekonstanz +/- 5 % bei 45 % r. F.
technische Gase (z. B. Stickstoff, Argon, Helium, Druckluft).
In enger Zusammenarbeit mit dem Institut wurde vorab eine Vorplanungsstudie erstellt, deren Ergebnisse unverändert in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Darin ist insbesondere das städtebauliche Konzept festgelegt, das sich aus der Zuordnung der experimentellen Bereiche ergibt, sowie die räumliche Anordnung der Funktionsbereiche untereinander und das technische Versorgungskonzept. Diese wird den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Mit dem gesuchten Auftragnehmer wird zunächst ein Vertrag über die Leistungsphasen 2 bis 4 geschlossen; dieser Vertrag beinhaltet die Option der weiteren Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 (Phase 9 teilweise) für den Auftraggeber. Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen. Die Honorierung erfolgt nach der HOAI 2013.
Die Planung hat entsprechend der gültigen deutschen Regeln und dem Stand der Technik zu erfolgen.
Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftlichen Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen.
Die Leistungen umfassen die Anlagengruppen 7 gemäß der HOAI § 53.
Der voraussichtliche Planungsbeginn ist für September 2015 und die Baudurchführung ab I. Quartal 2017 vorgesehen.
Die voraussichtlichen Gesamtbaukosten (KG 200-700) dürfen nicht mehr als 53 900 000 EUR netto betragen.
Die Kostenobergrenze für die Kostengruppen 300 und 400 beträgt derzeit ca. 39 600 000 EUR netto.
Die voraussichtlichen anrechenbaren Kosten für die Laborplanung (netto) liegen nach einer ersten Kostenannahme bei ca. 1 000 000 EUR netto.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des v. g. Zeitraumes zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig und kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort zur Verfügung zu stehen.