Für die Durchführung von Fahrten mit Pkw (Einzelfahrten und Sammelfahrten) zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Kindergartenkindern bzw. deren Begleitpersonen von und zum Unterricht bzw. Betreuung für den Schulträger die Landeshauptstadt München (Auftraggeberin). Die Fahrten dienen zur flexiblen Ergänzung des Schulbusangebots. Die im Folgenden benannten Beförderungen sind gemäß schriftlicher Auskunft der hierfür zuständigen Aufsichtsbehörde (Regierung von Oberbayern) vom Personenbeförderungsgesetz freigestellt. Der Auftrag umfasst folgende Positionen:
1) Auftragsannahme, -überwachung, -koordinierung und -weiterleitung an den Fahrdienst durch eine Zentrale („Funkzentrale“) mit festen Ansprechpersonen für die abrufenden Dienststellen
2) Durchführung der Fahrten vom Wohnort des Schulkindes zur Schule bzw. von der Schule zum Wohnort zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt (Schulbeginn bzw. -schluss)
3) Erstellung von Protokollen und Sammelrechnungen
Der Auftragnehmer übernimmt die Durchführung von Fahrten mit Pkw (Einzelfahrten und Sammelfahrten) zur Beförderung von bis zu maximal sechs Schülerinnen und Schüler bzw. deren Begleitpersonen von und zum Unterricht für den Schulträger die Landeshauptstadt München (Auftraggeberin).
Der Auftrag umfasst folgende Positionen:
— Auftragsannahme, -überwachung, -koordinierung und -weiterleitung an den Fahrdienst durch eine Zentrale („Funkzentrale“) mit festen Ansprechpersonen für die abrufenden Dienststellen,
— Durchführung der Fahrten vom Wohnort des Schulkindes zur Schule bzw. von der Schule zum Wohnort zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt (Schulbeginn bzw. -schluss),
— Erstellung von Protokollen und Sammelrechnungen über die durchgeführten Aufträge durch die Funkzentrale.
Pro Schultag sind im Normalfall je eine Hin- und Rückfahrt pro Schüler/-in durchzuführen und insgesamt ca. 490 Personen pro Richtung zu befördern. Die Angaben sind Erfahrungswerte und nicht verbindlich. Die Fahrten finden vor allem morgens etwa zeitgleich statt, so dass die entsprechenden Kapazitäten an Personal und Fahrzeugen gebündelt zur Verfügung stehen müssen.
Die Fahrten sind überwiegend im Zeitraum von ca. 7.00 bis 16.00 (bei Ganztagesklassen) durchzuführen. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen sowie während der Schulferien in Bayern sind keine Fahrten durchzuführen.
Die einzelnen Aufträge sind in folgende Kategorien einzuteilen:
— Beförderung für einen bestimmbaren Zeitraum.
(Datum bis Datum, dann selbstständige Stornierung des Auftrages).
— tägliche automatische Beförderung ab Auftragserteilung bis Stornierung des Auftrages durch den Abrufenden der Leistung oder bis zum Schuljahresende,
— Beförderung auf kurzfristigen Abruf während des Schultages (vorab telefonisch) z.B. bei Unterrichtsausfällen o.ä,
— Einzelbeförderung aufgrund der Verhaltensauffälligkeit der Schülerin/des Schülers,
— Sammelbeförderung mehrerer Schulkinder zu einer Unterrichtstätte,
— Zusammenfassen von unterschiedlichen (z.B. abweichende Schulschlusszeiten) und unregelmäßigen (nicht täglichen) Fahrten von bzw. zur Unterrichtsstätte.
Es sind Schülerinnen und Schüler, teilweise mit Begleitpersonen zu befördern. Der zu befördernde Personenkreis besteht aus:
— Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf (sprachlich, im Lernbereich).
Der Jahrgangsstufen 1 bis 4 (Alter 6 bis 10 Jahre).
— Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Förderbedarf (geistige Entwicklung).
Der Jahrgangsstufen 1 bis 12 (Alter 6 bis 20 Jahre).
— Kinder für schulvorbereitende Einrichtungen -SVE- (Alter ca. 5 bis 6 Jahre),
— Schülerinnen und Schüler in Kooperations-, Übergangs-, Außen- und Modellklassen (meist mit Migrationshintergrund),
— Schülerinnen und Schüler (auch von weiterführenden Schulen) mit einer dauernden oder vorübergehenden (z.B. Gehbehinderung mit Gehhilfen nach Operation) körperlichen Behinderung oder Beeinträchtigung.
— Schülerinnen und Schüler die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
(entweder nur sitzend im Rollstuhl oder mit klappbaren Rollstuhl zu befördern).
— Schülerinnen und Schüler mit einer Erblindung, Gehörschädigung oder anderen (z.B. MS, Asthma, Epilepsie, Autismus) körperlichen Gebrechen,
— Soweit erforderlich: Begleitpersonen.
Der Auftragnehmer hat Fahrten mit Pkws durchzuführen (Einzelfahrten und Sammelfahrten) zur Beförderung von bis zu maximal acht Personen, Kindergartenkinder und deren Begleitpersonal, von Ihrem Wohnort zu den Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt München (Auftraggeberin) und zurück.
Das Begleitpersonal ist auf Anforderung zu erst vom Wohnort abzuholen und danach die Kinder an Ihrem Wohnort. Im Normalfall verbleibt das Begleitpersonal dann bei der Kindertageseinrichtung. Bei der Rückbeförderung ist das Begleitpersonal nach Abstimmung am Wohnort abzusetzen nachdem die Kinder an Ihren Wohnort gebracht wurden.
Der Auftrag umfasst folgende Positionen:
— Auftragsannahme, -überwachung, -koordinierung und -weiterleitung an den Fahrdienst durch eine Zentrale („Funkzentrale“) mit festen Ansprechpersonen für die abrufenden Dienststellen,
— Durchführung der Fahrten vom Wohnort des Kindes zur Bildungseinrichtung und zurück zum Wohnort zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt,
— Erstellung von Protokollen und Sammelrechnungen über die durchgeführten Aufträge durch die Funkzentrale.
Anzahl der Beförderungsfälle:
Im Normalfall sind je Kind eine Hin- und Rückfahrt pro Tag durchzuführen und insgesamt ca. 120 Personen inkl. Begleitpersonal pro Jahr zu befördern. Es können je Kind Fahrten nur einmalig an einem Tag oder mehrere Fahrten über mehrere Wochen stattfinden. Die Angaben sind Erfahrungswerte und nicht verbindlich.
Auftragszeiten:
— Die Fahrten finden vor allem im Zeitraum von ca. 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr etwa zeitgleich statt, so dass die entsprechenden Kapazitäten an Personal und Fahrzeugen gebündelt zur Verfügung stehen müssen,
— An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen sowie nach Abstimmung mit den Kindertageseinrichtungen sind keine Fahrten durchzuführen (bspw. Brückentage, Kindergartenferien).
Der Auftragnehmer legt die Fahrtroute für jeden Beförderungsfall eigenständig fest. Es ist grundsätzlich die für den Abrufenden der Leistung die kostengünstigste Fahrtroute zu wählen. Hierbei sind die vorauszusehenden Verkehrsbehinderungen etc. zu berücksichtigen.
Soweit es wirtschaftlich sinnvoll ist, sind Fahrten eigenständig zu Sammelbeförderungen zusammenzufassen, um die Anzahl der Fahrten und den Kraftstoffverbrauch sowie die Schadstoffbelastung durch die Abgase der eingesetzten Fahrzeuge, insbesondere im Kernbereich der Stadt zu minimieren.
Bei Sammelfahrten ab fünf Personen und einer im Umkreis der Wohnorte günstigen Fahrt-strecke ist der Einsatz eines Großraumfahrzeugs eigenständig zu koordinieren und auf einen günstigst möglichen Fahrpreis der Leistung für die abrufende Dienststelle zu achten. Dies ist mit der verantwortlichen Stelle vorab abzustimmen. Die maximale Fahrzeit einer Sammelfahrt darf 45 Minuten nicht überschreiten.
Die einzelnen Aufträge sind in folgende Kategorien einzuteilen:
— Beförderung für einen bestimmbaren Zeitraum (Datum bis Datum, dann selbstständige Stornierung des Auftrages),
— tägliche automatische Beförderung ab Auftragserteilung bis Stornierung des Auftrages durch den Abrufenden der Leistung oder Endes des Kindergartenjahres,
— Beförderung auf kurzfristigen Abruf (vorab telefonisch) z.B. bei Krankheit o.ä,
— Sammelbeförderung mehrerer Kinder zu einer Kindertageseinrichtung,
— Zusammenfassen von unterschiedlichen (z.B. abweichende Schlusszeiten) und unregelmäßigen (nicht täglichen) Fahrten von bzw. zur Kindertageseinrichtung.