Die JEN ist verpflichtet ihr IT-System entsprechend der Richtlinie für den Schutz von IT-Systemen in kerntechnischen
Anlagen und bei Tätigkeiten der Sicherungskategorie III sowie der umsichtigen Betriebsführung gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD-RI IT} zu betreiben und die Schutzmaßnahmen gemäß der Richtlinie zu dokumentieren.
Für die Umsetzung dieser Anforderung wird unter der Leitung des IT-Sicherheitsteams der JEN die nachfolgend beschriebene Unterstützungsleistung benötigt.
- Beratung hinsichtlich allgemeiner IT-Sicherheitsfragen
der JEN mbH als Unterstützung für den IT-SiBe.
- Unterstützung bei der Erstellung von
Genehmigungsunterlagen zur Umsetzung der
SEWD Richtlinie IT und Umsetzung von behördlichen
Auflagen hinsichtlich AtG u. a.:
SEWD IT-SiKo