In der Stadt Süßen nimmt die Zahl der Kinder zu. Dies wirkt sich derzeit im Kinderbetreuungsbereich aus und wächst in die Grundschule bzw. den Sekundarbereich nach. Gleichzeitig gibt es in den Schulgebäuden Sanierungsbedarf und es sind Umbauten erforderlich, um den aktuellen pädagogischen Ansprüchen gerecht zu werden. Um sich einen Überblick über die hieraus resultierenden Anforderungen zu verschaffen, hat der Gemeinderat ein Fachbüro zur Erstellung einer Entwicklungsplanung im Kinderbetreuungs- und Schulbereich beauftragt. Ergebnis ist eine durch den Gemeinderat genehmigte Raumbedarfsplanung. Die Maßnahme zur Umsetzung dieses Bedarfs umfasst sowohl Sanierungs- als auch Neubauflächen. Hierfür werden Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 gem. §§ 53 ff HOAI 2013 vergeben.
Ziel ist die Vergabe der folgenden Architekten- und Ingenieurleistungen:
— Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 gem. §§ 53 ff HOAI 2013, LPH 1-3, 5-9.
Die Stadt Süßen beabsichtigt die Umsetzung des mit den Schulleitungen verfeinerten Schulentwicklungsplans auf dem Bizetareal. Hier soll durch die Realisierung der Raumbedarfsplanung ein komplexer Bau entstehen. Dieser soll eine Mensa sowie gemeinsame Verwaltung und Lehrerzimmer für den Schulverbund beinhalten. Außerdem wird die Johann-Georg-Fischer-Schule, das Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Süßen mit Förderschwerpunkt Lernen, dorthin umsiedeln. Der Umzug beinhaltet die Möglichkeit, die Fachräume des Schulverbunds mit zu benutzen. Diese Lösung konzentriert die Baumaßnahmen auf eine Baustelle, lässt sich in Abschnitte aufteilen.
Aufgrund der Notwendigkeit der Weiternutzung der Gemeinschaftsschule während der Bauarbeiten, ist eine abschnittsweise Realisierung der Baumaßnahmen notwendig. Die Bieter werden aufgefordert eine sinnvolle Einteilung der Bauabschnitte vorzuschlagen.
Für die vorstehenden Maßnahmen werden im Zuge dieses Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb folgenden Planungsleistungen vergeben:
— Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 gem. §§ 53 ff HOAI 2013, LPH 1-3, 5-9
Die Leistungen sollen in der aufgeführten Abfolge erbracht werden:
— LPHn 1 bis 3 sind einmalig für das gesamte zu beplanende Areal zu erstellen und bis zum 20.10.2020 abzuschließen,
— LPHn 4-6, besondere Leistungen LPH 8:
— für den ersten Bauabschnitt (Aufstockung und Sanierung) ab dem Jahr 2020,
— für den zweiten Bauabschnitt (Teilabriss) ab dem Jahr 2022,
— für den dritten Bauabschnitt (Neubau) ab dem Jahr 2023,
— für den vierten Bauabschnitt (Neubau) ab dem Jahr 2025.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise vorbehaltlich des Vorliegens der Fördermittel. Mit Abschluss des Vertrags werden für die Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 4, 5 und 6 gem. §§ 53 ff HOAI 2013, LPH 1-3 beauftragt.
Kennwerte:
— Geschätzte Nutzungsflächen: Neubau: ca. 3 500 m
— Aufstockung: ca. 500 m
Geplante Auftragsvergabe: August 2020 Mit den Planungsleistungen ist nach Auftragserteilung zu beginnen.