Realisierung des Neckaruferparks im Bereich des Esslinger Hauptbahnhofs in Esslingen am Neckar.
Geschätzte Kosten der Außenanlagen: 7,0 Mio. EUR brutto.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 3-8 gemäß §§ 38 ff. HOAI.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) gemäß § 39 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5-8 werden stufenweise abgerufen.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Auf der von der Deutschen Bahn erworbenen (Teil-)Fläche von rund 19 000 m
Die erworbenen Flächen befinden sich auf 2 unterschiedlichen Höhenniveaus – dem „oberen“ der Bahnanlagen und dem „unteren“ des Uferwegs – die durch Natursteinmauern bzw. steile Böschungen voneinander getrennt sind.
Die desolaten Bestandsgebäude auf dem erworbenen Grundstücksteil sollen abgebrochen und beseitigt, das Gelände ansonsten höhenmäßig weitgehend belassen werden.
Die Grenze zu den Bahngleisen ist gemäß Vertrag zwingend mit einem Zaun gegen unbefugtes Betreten zu sichern.
Vom Nutzungskonzept her ergibt sich ein Gradient von intensiveren Freiraumnutzungen im Osten der Fläche (Platzfläche am Ausgang der Bahnhofsunterführung) hin zu eher extensiveren Nutzungen in westliche Richtung.
Folgende 3 wichtige Orte im Park wurden definiert und im Rahmen einer Vorentwurfsstudie planerisch näher betrachtet:
1) Die Platzfläche als westlicher „Auftakt“ an der Einmündung des Roßneckars in den Neckarkanal;
2) Die punktuelle Uferumgestaltung am Neckar mit Ausbuchtungen und intensivem Bezug der Besucher/innen zum Wasser;
3) Die Terrasse mit Balkon/Freitreppe zum Neckar vor dem Ausgang der Unterführung zum Bahnhof.
Grundlage der Vorentwurfsstudie war auch die Auseinandersetzung mit einer möglichen künftigen Anbindung der Stadtbahn der SSB an den Bahnhof Esslingen von Süden über den Neckar her kommend. Es wurden dazu 2 denkbare Alternativen ausgearbeitet:
In jedem Fall, d. h. bei beiden Alternativen, ergibt sich im Bereich vor der Bahnunterführung zu den Gleisen neckarseits eine belebte Platzfläche. Diese Terrassenfläche mit Balkon am Neckarufer bietet Zugangsmöglichkeiten zum Wasser (z. B. durch eine Freitreppe). Auch Aktivitäten am/auf dem Wasser sind hier ggfs. möglich. Hier werden Wegeverbindungen (Fuß-/Radweg, Uferweg, Ausgang aus Unterführung der Bahn) vernetzt bzw. zusammengeführt, so dass die Flächen einer stärkeren Nutzungsfrequenz und einer erhöhten sozialen Kontrolle unterliegen, was an dieser Stelle wünschenswert ist. Diese Randbedingungen ergeben nach Meinung der Verwaltung gute Voraussetzungen für eine hohe gestalterische Qualität dieser Flächen und vielfältige Nutzungen. Im Vergleich zur heutigen Situation bieten sich hier Aufwertungspotentiale.
Ohne Anschluss an die Stadtbahn können die Höhenlagen der Wegeflächen auf dem Gleisniveau belassen werden.
Geht man von einem zukünftigen Esslinger Anschluss ans Stadtbahnnetz aus, ist das Gelände im Park im Bereich der Querung des Neckars mit der Bahnbrücke durch Rampen östlich und westlich der Unterführung auf das untere Uferweg-Niveau abzusenken und führt danach wieder auf das Ausgangsniveau der oberen Ebene. Ansonsten wäre die erforderliche Höhe zur Unterquerung der Brücke für Fahrzeuge und Fußgänger im Park nicht mehr gegeben. Es ergibt sich eine großzügigere Platzfläche als bei der anderen Alternative. Der Fußgängersteg über die Bahnanlagen, aus der Platzfläche der neuen Weststadt kommend, der im Wettbewerb zur Bebauung Neue Weststadt mit einem Treppen-/Rampenturm als Abgang in den Park entwickelt wurde, ist in die Planungen lagemäßig übernommen worden. Diese Option für eine zentrale fußläufige Erschließung des Parks soll bei der weiteren Entwurfsplanung berücksichtigt werden, so dass der Steg zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden kann.