Planungs- und baubegleitende Leistungen für den Ersatzneubau der Straßenbrückenanlage Quenzbrücke über die UHW / SiK in Brandenburg / Havel
Die Straßenbrücke Quenzbrücke überführt die Bundesstraße (B) 1 über die Untere Havel-Wasserstraße (UHW) bzw. den Silokanal (SiK) bei km 61,350 in Brandenburg / Havel.
Die Quenzbrücke wurde in den Jahren 1966 bis 1968 erbaut und hat große Bedeutung für den regionalen und überregionalen Verkehr, insbesondere zwischen den Großräumen Magdeburg und Berlin. Die B1 ist ein wesentlicher Bestandteil des Straßennetzes und übernimmt eine wichtige Funktion zur Verbindung des Havellandes über die Stadt Brandenburg / Havel mit dem gesamten Wirtschaftseinzugsgebiet in westlicher Richtung, unter anderem auch weiterführend über die Anschlussstelle Ziesar mit der Bundesautobahn (BAB) 2. Für mehrere traditionelle gewerbliche und industrielle Großstandorte ist die B1 der Hauptverkehrsweg für den Transport vieler Wirtschaftsgüter. Der Erhalt der Querung über den Silokanal ist für die Verkehrsanbindung der Stadt von wesentlicher Bedeutung, da ansonsten keine ausreichend leistungsfähigen Alternativen bestehen.
Die Quenzbrücke ist als Dreifeldbrücke in Hohlkasten-Spannbetonbauweise mit Längs- und Quervorspannung ausgeführt. Der verbaute Spannstahl St 140/160 aus Hennigsdorfer Produktion gilt als sehr empfindlich gegenüber wasserstoffinduzierter Spannungsrisskorrosion. 2014 und 2019 wurden Spannstahlproben entnommen und labortechnisch untersucht. Im Ergebnis der Spannstahluntersuchungen wurden mehrere Anrisse und vereinzelt auch Drahtbrüche festgestellt. Im Zuge des Abbruchs der hinsichtlich der Überbaukonstruktion vergleichbaren Brücke über den Altstadtbahnhof Brandenburg zeigte sich dort ein derart desaströses Bild von dem verbauten und heute versprödeten Spannstahl, dass für die Quenzbrücke sofort ein Monitoringsystem zur kontinuierlichen akustischen Erfassung einzelner Spanndrahtbrüche eingerichtet wurde. Aufgrund tendenziell steigender Drahtbruchereignisse wurden die 2 außenliegenden Fahrbahnen gesperrt und der überführte Straßenverkehr auf je eine der mittleren Richtungsfahrbahnen mit Geschwindigkeits-begrenzung auf 30 km/h beschränkt. Darüber hinaus wurde die Brücke umgehend für die Überfahrt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 16 t sowie entsprechende Umfahrungen beschildert. Fortan werden wöchentliche Inspektionsmessungen und Bauwerksbesichtigungen zur Überprüfung auf Risse oder andere Auffälligkeiten durchgeführt.
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Im Rahmen des hier zu vergebenden Ingenieurvertrages sind durch den AN im Wesentlichen der Entwurf-Haushaltsunterlage (Entwurf-HU), der Entwurf-Ausführungsunterlage (Entwurf-AU), die Unterlagen zur Einvernehmens- und Benehmensherstellung nach WaStrG, die Vergabeunterlagen und ein Teil der Ausführungsunterlagen für den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes aufzustellen. Darüber hinaus werden Teile der Besonderen Leistungen der Lph. 8 der HOAI beauftragt, die sowohl Leistungen der bauvertraglichen Unterstützung als auch der örtlichen Bauüberwachung beinhalten.
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Eine detailliertere Beschreibung des Umfangs der zu beschaffenden Leistungen ist als Bestandteil des vorläufigen Vertragsentwurfs auf gesonderter Anlage unter http://www.evergabe-online.de abrufbar.