Die Stadt Burgdorf plant den Neubau eines zentralen städtischen Baubetriebshofes mit diversen Lagerplätzen für Baumaterial und -maschinen der Stadt Burgdorf mit dazugehörigen Freianlagenflächen. Auf dem neuen Bauhof sollen kommunale Organisationseinheiten untergebracht werden, die öffentliche Anlagen und Einrichtungen pflegen und instand halten. Dies umfasst folgende Aufgaben:
1. Straßen- und Wegeunterhaltung,
2. Unterhaltung der städtischen Gebäude,
3. Winterdienst,
4. Vollzug und Unterhaltung der Straßenverkehrsordnung und Straßenausstattung,
5. Anlage und Unterhaltung der städtischen Grünanlagen,
6. Unterhaltung von Straßenbegleitgrün,
7. Betrieb, Unterhaltung und Pflege der städtischen Friedhöfe,
8. Unterhaltung der Spielplätze,
9. Unterhaltung der städtischen Ausgleichsflächen,
10. Kanalunterhaltung,
11. Sonstige zugewiesene Aufgaben (z. B. Vorbereitung städtischer Veranstaltungen).
Mitte 2018 wurde eine Machbarkeitsstudie durch ein Planungsbüro erstellt. Die nachstehenden Flächenangaben (Bruttogrundrissflächen, BGF) stammen aus der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018:
1. Neubau Bauhof Verwaltung/Sozialttrakt/Werkstätten 2-geschossig (optional 1-geschossig):
— Mitarbeiter: 75 (z. Zt. 71 Männer und 4 Frauen),
— OG Sozial-/Bürobereiche: rd. 800 m
— EG Werkstattbereiche: rd. 900 m
2. Neubau Bauhof Fahrzeug- und Gerätehallen und Kfz-Werkstatt 1-geschossig,
— Kfz-Werkstatt mit LKW-Arbeitsbühne, PKW-Arbeitsbühne: rd. 450 m
— Stellfläche Arbeitsgeräte unbeheizt: rd. 220 m
— Kfz-Abstellfläche unbeheizt: rd. 1 300 m
— Kfz-Abstellfläche beheizt: rd. 1 620 m
3. Neubau Bauhof Freiflächen
— Salzsiloflächen mit Laugenbehälter (3 Salzsilos à 100 t und der Laugenbehälter) einschl. Umfahrungsmöglichkeit: ca. 750 m
— Außen-Waschplatz überdacht: 130 m
— Lagerflächen geschottert ca. 800 m
— Logistikflächen gepflastert ca. 10 000 m
— Lagerboxen gepflastert ca. 400 m
— Mitarbeiterstellplätze 52 Einstellplätze mit Zuwegung ca. 650 m
— Einfriedung und Beleuchtung.
Die zum Zeitpunkt der Erstellung der Machbarkeitsstudie im Jahr 2018 zur Verfügung stehenden Grundstücke haben eine Gesamtfläche von ca. 18 800 m
Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bezüglich der Vergabeart wurde ebenfalls erstellt. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung empfiehlt die Beauftragung eines Totalunternehmers. Diesem Ergebnis ist der Verwaltungsausschuss mittels Beschluss gefolgt. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat ein Gesamtvolumen für diese Maßnahme in Höhe von ca. 11 Mio. EUR ermittelt. Die derzeitige Planung geht von einem Fertigstellungstermin im Januar 2024 aus.
Zwischenzeitlich konnte die Stadt Burgdorf auch noch das dritte Grundstück erwerben, so dass nunmehr eine Fläche von ca. 24 509 m
Zur Vorbereitung und Durchführung der Vergabe an einen Totalunternehmer sollen zur Unterstützung der Auftraggeber umfassende Beratungsleistungen an ein Beraterteam vergeben werden. Es handelt sich hierbei um folgende Leistungen:
— Gesamtkoordination,
— Verfahrensabwicklung,
— Vergabemanagement,
— Technische Beratung (Hochbau und Technische Gebäudeausrüstung, Energiekonzept, Freianlagen mit Salzsilos, Ausstattung der Werkstätten),
— Wirtschaftliche Beratung,
— Planungs- und baubegleitendes Controlling,
— Mitwirken an der Erarbeitung eines Vertragsentwurfs.
Neben der Koordination, Begleitung und Durchführung des Vergabeverfahrens sind insbesondere Gegenstand des Auftrags die Erarbeitung outputorientierten/funktionalen Bauleistungsbeschreibungen, die Begleitung der Verhandlungen sowie die wirtschaftliche und bautechnische Angebotsauswertung sowie nach Abschluss des Vergabeverfahrens das planungs- und baubegleitende Controlling der vertragsgerechten Leistungserfüllung.
Im Rahmen der Vorbereitung des Vergabeverfahrens ist ein Energiekonzept unter Berücksichtigung der benachbarten Kläranlage zu erarbeiten. Die Kläranlage weist einen Stromverbrauch von rund 1 000 000 - 1 100 000 kWh/a auf, wovon rund 500 000 - 550 000 kWh/a durch den Betrieb eines BHKWs mit Faulgasnutzung selbst produziert werden. Das BHKW ist in den Betrieb der Abwasserreinigung eingebunden und muss in Abhängigkeit von der Faulgasproduktion betrieben werden; ein Gasspeicher ist eingebunden, wodurch eine begrenzte Steuerungsmöglichkeit besteht. Die Abwärme des BHKWs wird zum Aufheizen des Faulbehälters und seit Oktober 2019 auch zum Heizen (ggf. Zuheizen) des Betriebsgebäudes genutzt. Nach aktueller Einschätzung kann davon ausgegangen werden, dass Überschüsse wie folgt vorhanden sind:
Wärme: In den Sommermonaten ca. 20 000 bis 25 000 kWh, in den Wintermonaten bis 0 kWh (Zuheizen mit Erdgas möglich) und in der Übergangszeit je nach Außentemperatur (z. B. Nov. 19: 8.360 kWh, Dez. 19: 1.910 kWh, Jan. 20: 6.160 kWh und Feb. 20: 2 770 kWh). Die Temperatur des Heizwassers beträgt min 55
Strom: ca. 15 000 - 20 000 kWh in Zeiten, wo der Bedarf geringer als die Produktion ist; kurzzeitige Veränderungen bzw. Schwankungen nicht unüblich.
Eine Koppelung der Stromnetze der beiden Einrichtungen lässt eine bessere Ausnutzung des durch das BHKW und durch mögliche Photovoltaik auf dem neuen Bauhof produzierten Stroms erwarten. Es ist zu prüfen, ob dieses technisch und rechtlich möglich bzw. wirtschaftlich ist und welche Messeinrichtungen zur Ermittlung der jeweiligen Leistungsverbrauchsanteile erforderlich sind. Sofern sich ergeben sollte, dass dieses nur bei Betrieb eines gemeinsamen Stromnetzes möglich/zulässig/wirtschaftlich ist, ist zu prüfen, ob die Nutzung der noch freien Kapazitäten der 2 Stck. auf der Kläranlage befindlichen Mitteltransformatoren sinnvoll und ausreichend ist. Ferner soll ermittelt werden, ob der Einsatz von Photovoltaik auf den Bauhofgebäuden eine sinnvolle und wirtschaftliche Energieerzeugung darstellt, insbesondere im möglichen Verbund mit der Kläranlage.
Darüber hinaus soll geprüft werden, ob es wirtschaftlich und technisch möglich ist, aus der Grün- und Baumpflege anfallendes Astwerk und Brennholz sowie Laub zur Energieerzeugung zu verwenden. Es ist auch erforderlich andere, als die genannten Energieträger im Energiekonzept, zu prüfen.
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung vor, ohne dass dadurch ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.