Die Stadt Erkelenz beabsichtigt für den Baubetriebshof eine voll-elektrische Kompaktkehrmaschine zu beschaffen.
Das Fahrzeug wird in folgenden Bereichen im Einsatz sein:
- Reinigung von öffentlichen Verkehrsflächen nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung,
- Reinigung von Park- und Einstellplätzen und Radwegen,
- Gefahrenabwehr (Abkehren von Ölbindemitteln etc.),
- Wildkrautbeseitigung durch Einsatz spezieller Bürsten.
Die Auslieferung des Fahrzeuges soll möglichst kurzfristig, spätestens jedoch sechs Monate nach Auftragserteilung erfolgen. Mit einer Auftragserteilung ist spätestens Ende Januar 2022 zu rechnen. Der jeweilige Bieter definiert mit der Abgabe des Angebotes einen voraussichtlichen Liefertermin, der nach Zuschlag innerhalb der genannten Bindefrist bindend wird. Sollte die Frist nicht eingehalten werden können, ist dies bei der Angebotsabgabe gesondert aufzuführen und die nötige Lieferzeit verbindlich anzugeben.
Das Fahrzeug muss dem neuesten Stand der Technik, den anerkannten Regeln der Technik, den Vorgaben der StVZO, UVV, CE und allen anderen relevanten Normen und gesetzlichen Bestimmungen (in ihrer jeweils gültigen Fassung) entsprechen. Um den Arbeitsschutz maximal zu erhöhen, sind alle wirtschaftlich und technisch sinnvoll realisierbaren, baulichen Vorkehrungen zu berücksichtigen. Das Fahrzeug muss aus der laufenden Produktion stammen, für den deutschen Markt bestimmt sein und von der Beschaffenheit her mindestens den gängigen Standards entsprechen.