Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Sicherstellung der medizinischen Versorgung für alle Personen, die sich Offshore an Bord der Plattformen des AG oder schwimmenden Einheiten (inklusive Jack-Up Bargen), die im Auftrag des AG tätig sind, befinden. Darüber hinaus stellt der AN bei Bedarf Desinfektoren und ein PSNV (Psychosoziale Notfallversorgung) Team, auch
für alle Personen, die sich im norddeutschen Raum (bspw. Marine Operation Center, Baustellen, Landstationen und Servicegruppenstandorte) befinden, zur Verfügung
Der AN wird insbesondere folgende Leistungen erbringen:
- Erstellung und Implementierung medizinisches Konzept inkl. Material und Medikamente
- Stellung von Notfallsanitäter
- Beratung durch Ärztliche Leitung Rettungsdienst
- Stellung Desinfektoren bei Bedarf
- Stellung PSNV Team bei Bedarf
Der AN muss die folgenden Hauptleistungen unter Anwendung der gebotenen Sorgfaltspflicht erbringen:
- Der AN muss die medizinische Versorgung für alle Personen, die sich an Bord der Plattformen des Auftraggebers (AG) befinden, leisten. HEMS und Telemedizin sind durch andere Verträge abgedeckt.
- Der AN muss ein medizinisches Konzept inklusive aller notwendigen Standard Operating Procedures (SOPs) für die medizinische Versorgung für die Personen an Bord der Plattformen des AG erstellen und umsetzen.
- Der AN muss Notfallsanitäter (im Folgenden Medic) an Bord der Plattformen des AG stellen. Auf Anforderung durch den AG muss der AN ebenfalls Medics an Bord von schwimmenden Einheiten im Auftrag des AGs stellen.
- Der AN und alle durch ihn geschuldeten Leistungen müssen das “Konzept zur unverzüglichen Rettung und medizinischen Versorgung von Beschäftigten in der Offshore-Windindustrie“ bzw. Nachfolgedokumente in der jeweils aktuellsten Version erfüllen.
- Der AN muss über die gesamte Vertragslaufzeit über eine Ärztliche Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) verfügen.
- Der AN muss über die gesamte Vertragslaufzeit über eine gesetzliche Erlaubnis verfügen, Medikamente einschließlich Betäubungsmittel zu kaufen, zu lagern und zu verabreichen.
- Der AN muss die gesamte Vertragslaufzeit über eine beauftragte Person für Medizinproduktesicherheit gemäß §6 MPBetreibV stellen.
- Der AN muss über die gesamte Vertragslaufzeit einen Medizinprodukte-Verantwortlichen gemäß MPG, MPBetreibV und MPV für alle Medizinprodukte an Bord der Plattform des AG stellen.
- Der AN muss über die gesamte Vertragslaufzeit über ein Team für Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) von mindestens 5 Personen auf Anforderung durch den AG bereitstellen
- Der AN muss über die gesamte Vertragslaufzeit mindestens 2 Desinfektoren auf Anforderung durch den AG bereitstellen