Wiederkehrende Prüfung der Elektroinstallation bis 1000V gemäß DGUV Vorschrift 4, nach DIN VDE 0105-100/ A 1 und den damit korrespondierenden Normen, d. h. der Nachweis ist unter Anwendung der in DIN VDE 0100-600 angeführten Messverfahren und Grenzwerte zu erbringen.
In 27 Gebäuden sollen überwiegend NSHV mit Unterverteilungen unterschiedlicher Größe, bis max. 48 Stromkreise, geprüft und die Sichtkontrolle der Elektroinstallation im Gebäude und in Außenanlagen durchgeführt werden.
Wiederkehrende Prüfungen durch Erproben und Messen sind ebenfalls in den 27 Gebäuden durchzuführen, dazu gehören Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreise, Festanschlüsse für 230V und 400 V der TGA und Straßenbeleuchtung in unterschiedlichem Umfang je Gebäude.
Beschriftungen und Zeichnungen für NSHV, diverser Unterverteilungen, Steckdosen, Schaltern sowie Betriebsmitteln sind, soweit vorhanden, zu aktualisieren. Sollte dies nicht möglich sein, sind diese neu zu fertigen.