Objekt- und Tragwerksplanung nach § 43 und § 51 HOAI
Von Idstein im Norden kommend schwenkt die B 275 zunächst nach Südwest und unterquert die BAB A3. Danach verläuft sie zunächst am nördlichen Hang des Roßbergs (425 m) um anschließend nach Süden abschwenkend in den Talbereich des Auroffer Bachs abzufallen und diesen zu queren. Innerhalb des Talraumes führt ein Abzweig auf die K 708 in Richtung Ehrenbach und Oberauroff. Bei Bau-km 0+300 besteht auf der linken Fahrbahnseite eine Anbindung eines Forstweges, der die Wald-abteilungen in der Gemarkung Maisel, Stadt Taunusstein erschließt. Diese Anbindung bleibt bei der neu-en Planung bestehen und ist die einzige ihrer Art Von Bau-km 0+000 bis Bauende. Auf Grund von neuen Trassierungselementen ist es notwendig bei Km 3+016 bis km 3+144 eine Stütz-konstruktion zur Aufnahme der Straßenanlage BW 6 zur Hangsicherung einzuplanen.. Im Bereich der sog. Engländerkurve von Bau 2+774 bis Bauende befinden sich Felshänge, die jedoch aufgrund der vorliegenden Planung keiner Sicherungsmaßnahme bedürfen. Während der Baumaßnahme muß die alte B275 mindestens 1-spurig befahrbar gehalten werden. Für das unter Pkt. II. 1.4 dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen: -Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke Stützkonstruktion zur Aufnahme der Straßenanlage + Verbauten, Leistungsphasen 1-3 - Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung Stützkonstruktion zur Aufnahme der Straßenanlage + Verbauten, Leistungsphasen 2-3 -SiGeKo