Tragwerksplanung.
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Leistungen der Tragwerksplanung nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI; Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 der Anlage 14 zu § 51 Abs. 5, § 52 Abs. 2 HOAI sowie ingenieurtechnische Kontrollen (Besondere Leistungen der Leistungsphasen 8). In Rahmen der Baumaßnahme „Sanierung Flügel A und B" sollen nun als Weiterführung der Vorangegangenen Baumaßnahmen CfAED, Sanierung des Schönfeldhörsaals und der Sanierung des angrenzenden C-Flügels, ein Großteil der Räume vom Kellergeschoss (U2) bis zum 3.Obergeschoss, sowie das Dach grundlegend saniert und Modernisiert werden. Es erfolgt keine bauliche Erweiterung bzw. Änderung der äußeren Gebäudehülle. Die tragenden Außen- und Innenwände des Bestandsgebäudes bestehen aus verputztem Mauerwerk. Die Geschossdecken sind größtenteils als Stahlbetonrippendecken mit Ziegelfüllkörpern (Ackermanndecken) ausgebildet. Möglicherweise wurden in Teilbereichen Geschossdecken auch als Stahlbetondecken ausgeführt. Das 2.Obergeschoss wurde im Zuge der Baufeldfreimachung für die vorangegangenen Maßnahmen zwar bereits im Wesentlichen instand gesetzt, jedoch muss in fast jeden der Räume nochmals eingegriffen werden. Offen sind hier die Erneuerung der sicherheitstechnischen Anlagen, der Heizung und der Fenster. Vgl. auch beigefügte Übersichten in denen zu erhaltende bzw. bereits sanierte Bereiche markiert sind. Der am Treppenhaus 5 vorhandene Aufzug zur Andienung der Geschosse U2 – 03 ist zu modernisieren. Im Vorfeld der Sanierung soll jedoch eine umfangreiche Untersuchung der Gebäudesubstanz erfolgen. Die Nutzung angrenzender Bereiche durch das Institut für Feinwerktechnik und Elektronik-Design, sowie die Fakultätswerkstatt muss während der gesamten Baumaßnahme gewährleistet sein. Es erfolgt keine bauliche Erweiterung bzw. Änderung der äußeren Gebäudehülle. Die Hauptnutzfläche (NFa) des geplanten Baubereiches beträgt etwa 4 100 m