Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) im Bereich der Polizeiinspektionen Dachau, Dießen, Fürstenfeldbruck, Gauting, Germering, Herrsching, Landsberg, Olching, Starnberg.
Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet die Durchführung fachgerechter Bergungen und Transporte von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen gemäß Art. 14 Abs. 2 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG). Der Losbereich 1 besteht aus den Gemeindebereichen Altomünster, Bergkirchen, Dachau, Erdweg, Haimhausen, Hebertshausen, Hilgertshausen-Tandern, Karlsfeld, Markt Indersdorf, Odelzhausen, Petershausen, Pfaffenhofen, Röhrmoos, Schwabhausen, Sulzemoos, Tandern, Vierkirchen, Weichs. In den Vergabeunterlagen (Dokument „02 Vertragsunterlage FFB 2019") finden Sie in I. Leistungsbeschreibung, Punkt 4. nähere Angaben zu den Leistungen und der in etwa zu erwartenden Häufigkeit pro Jahr. Die Anzahl der Bergungen/Transporte pro Jahr kann aufgrund der stets unterschiedlichen Fallzahlen nicht verbindlich angegeben werden.
Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet die Durchführung fachgerechter Bergungen und Transporte von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen gemäß Art. 14 Abs. 2 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG). Der Losbereich 2 besteht aus den Gemeindebereichen Dießen, Eching, Finning, Greifenberg, Schondorf, Utting. In den Vergabeunterlagen (Dokument „02 Vertragsunterlage FFB 2019") finden Sie in I. Leistungsbeschreibung, Punkt 4. nähere Angaben zu den Leistungen und der in etwa zu erwartenden Häufigkeit pro Jahr. Die Anzahl der Bergungen/Transporte pro Jahr kann aufgrund der stets unterschiedlichen Fallzahlen nicht verbindlich angegeben werden.
Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet die Durchführung fachgerechter Bergungen und Transporte von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen gemäß Art. 14 Abs. 2 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG). Der Losbereich 3 besteht aus den Gemeindebereichen Adelshofen, Althegnenberg, Emmering, Fürstenfeldbruck, Grafrath, Hattenhofen, Jesenwang, Kottgeisering, Landsberied, Mammendorf, Mittelstetten, Moorenweis, Oberschweinbach, Türkenfeld, Schöngeising. In den Vergabeunterlagen (Dokument „02 Vertragsunterlage FFB 2019") finden Sie in I. Leistungsbeschreibung, Punkt 4. nähere Angaben zu den Leistungen und der in etwa zu erwartenden Häufigkeit pro Jahr. Die Anzahl der Bergungen/Transporte pro Jahr kann aufgrund der stets unterschiedlichen Fallzahlen nicht verbindlich angegeben werden.
Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet die Durchführung fachgerechter Bergungen und Transporte von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen gemäß Art. 14 Abs. 2 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG). Der Losbereich 4 besteht aus dem Gemeindebereich Gauting und Teilen des Gemeindegebietes Krailling (Frohnloh, Hüll Gut, Pentenried) In den Vergabeunterlagen (Dokument „02 Vertragsunterlage FFB 2019") finden Sie in I. Leistungsbeschreibung, Punkt 4. nähere Angaben zu den Leistungen und der in etwa zu erwartenden Häufigkeit pro Jahr. Die Anzahl der Bergungen/Transporte pro Jahr kann aufgrund der stets unterschiedlichen Fallzahlen nicht verbindlich angegeben werden.
Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet die Durchführung fachgerechter Bergungen und Transporte von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen gemäß Art. 14 Abs. 2 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG). Der Losbereich 5 besteht aus den Gemeindebereichen Alling, Eichenau, Germering, Gilching und Puchheim. In den Vergabeunterlagen (Dokument „02 Vertragsunterlage FFB 2019") finden Sie in I. Leistungsbeschreibung, Punkt 4. nähere Angaben zu den Leistungen und der in etwa zu erwartenden Häufigkeit pro Jahr. Die Anzahl der Bergungen/Transporte pro Jahr kann aufgrund der stets unterschiedlichen Fallzahlen nicht verbindlich angegeben werden.
Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet die Durchführung fachgerechter Bergungen und Transporte von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen gemäß Art. 14 Abs. 2 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG). Der Losbereich 6 besteht aus den Gemeindebereichen Andechs, Herrsching, Inning, Seefeld, Weßling, Wörthsee. In den Vergabeunterlagen (Dokument „02 Vertragsunterlage FFB 2019") finden Sie in I.Leistungsbeschreibung, Punkt 4. nähere Angaben zu den Leistungen und der in etwa zu erwartenden Häufigkeit pro Jahr. Die Anzahl der Bergungen/Transporte pro Jahr kann aufgrund der stets unterschiedlichen Fallzahlen nicht verbindlich angegeben werden.
Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet die Durchführung fachgerechter Bergungen und Transporte von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen gemäß Art. 14 Abs. 2 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG). Der Losbereich 7 besteht aus den Gemeindebereichen Apfeldorf, Denklingen, Egling, Eresing, Fuchstal, Geltendorf, Hofstetten, Hurlach, Igling, Kaufering, Kinsau, Landsberg, Obermeitingen, Penzing, Prittriching, Pürgen, Reichling, Rott, Scheuring, Schwifting, Thaining, Unterdießen, Vilgertshofen, weil, Windach. In den Vergabeunterlagen (Dokument „02 Vertragsunterlage FFB 2019") finden Sie in I. Leistungsbeschreibung, Punkt 4. nähere Angaben zu den Leistungen und der in etwa zu erwartenden Häufigkeit pro Jahr. Die Anzahl der Bergungen/Transporte pro Jahr kann aufgrund der stets unterschiedlichen Fallzahlen nicht verbindlich angegeben werden.
Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet die Durchführung fachgerechter Bergungen und Transporte von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen gemäß Art. 14 Abs. 2 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG). Der Losbereich 8 besteht aus den Gemeindebereichen Egenhofen, Maisach, Olching und Gröbenzell. In den Vergabeunterlagen (Dokument „02 Vertragsunterlage FFB 2019") finden Sie in I.Leistungsbeschreibung, Punkt 4. nähere Angaben zu den Leistungen und der in etwa zu erwartenden Häufigkeit pro Jahr. Die Anzahl der Bergungen/Transporte pro Jahr kann aufgrund der stets unterschiedlichen Fallzahlen nicht verbindlich angegeben werden.
Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet die Durchführung fachgerechter Bergungen und Transporte von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen gemäß Art. 14 Abs. 2 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG). Der Losbereich 9 besteht aus den Gemeindebereichen Berg, Feldafing, Pöcking, Starnberg, Tutzing. In den Vergabeunterlagen (Dokument „02 Vertragsunterlage FFB 2019") finden Sie in I.Leistungsbeschreibung, Punkt 4. nähere Angaben zu den Leistungen und der in etwa zu erwartenden Häufigkeit pro Jahr. Die Anzahl der Bergungen/Transporte pro Jahr kann aufgrund der stets unterschiedlichen Fallzahlen nicht verbindlich angegeben werden.