Gestellung von bis zu 8 Zeitarbeitskräften (vorrangig Helfer und Fachhelfer) für saisonal auftretende Bedarfsfälle in der Grün- und Freiflächenpflege.
Der Baubetriebshof der Stadt Erkelenz benötigt mindestens für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2024 zur Deckung saisonal auftretender Bedarfsfälle bis zu 8 Arbeitskräfte pro Jahr (vorrangig Helfer und Fachhelfer) mit einem Arbeitsvolumen von ca. 6.000 Jahresarbeitsstunden. Der Schwerpunkt des Einsatzes liegt in der Ausführung von leichten Arbeiten im Rahmen der Grün- und Freiflächenpflege.
Ausgebildete Gärtner, möglichst der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, werden nur in Ausnahmefällen zur Abdeckung eines besonderen Personalbedarfs benötigt. Diese sind auch für kürzere Einsatzzeiten auf Anforderung des Auftraggebers bereitzustellen.
Helfer:
Allgemeine Tätigkeiten im Rahmen der Grünflächenpflege in Grünanlagen und auf Wegen und Plätzen im gesamten Stadtgebiet, die lediglich eine Einweisung erfordern; Beetpflege, Wildkrautbeseitigung, Laubbeseitigung, Reinigung von Spielplätzen und Grünanlagen, Entfernung und Entsorgung von Unrat.
Die Eingruppierung dieser Mitarbeiter/innen entspricht nach Einschätzung des Auftraggebers der Entgeltgruppe 1 des Tarifvertrages Zeitarbeit BAP/DGB vom 18.12.2019 oder vergleichbarer Tarifverträge.
Fachhelfer ohne fachspezifische Qualifikation:
Wie oben einschl. Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse erforderlich sind (Pflanzungen; Arbeiten z.B. mit Handrasenmäher)
Die Eingruppierung dieser Mitarbeiter/innen entspricht nach Einschätzung des Auftraggebers der Entgeltgruppe 2a des Tarifvertrages Zeitarbeit BAP/DGB vom 18.12.2019 oder vergleichbarer Tarifverträge.
Fachhelfer mit fachspezifischer Qualifikation:
Wie oben einschl. Tätigkeiten, für die eine fachspezifische Qualifikation erforderlich ist (Motorsäge, Freischneider u.ä.).
Die Eingruppierung dieser Mitarbeiter/innen entspricht nach Einschätzung des Auftraggebers der Entgeltgruppe 2b des Tarifvertrages Zeitarbeit BAP/DGB vom 18.12.2019 oder vergleichbarer Tarifverträge.
Landschaftsgärtner:
Eigenständige Durchführung der fachgerechten Unterhaltungspflege in den städtischen Grün- und Freianlagen, Baumpflegearbeiten einschließlich Bäume fällen und Wurzelstöcke roden.
Die Eingruppierung dieser Mitarbeiter/innen entspricht nach Einschätzung des Auftraggebers der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages Zeitarbeit BAP/DGB vom 18.12.2019 oder vergleichbarer Tarifverträge.