Kläranlage Flensburg, Entsorgung von Klärschlamm, Az. 126/2019.
Kläranlage Flensburg, Entsorgung von Klärschlamm, Az. 126/2019: Dienstleistungsvertrag für eine Entsorgung/Verwertung des Klärschlamms der Kläranlage Flensburg für einen Zeitraum von 10 Jahren.
Der Klärschlamm ist bei der Kläranlage Flensburg als entwässerter polymerkonditionierter (und bei Bedarf mit Kalk nachkonditionierter) Klärschlamm zu übernehmen. Die abzufahrende Klärschlammmenge beträgt 11 000 t/a.