In der Rahmenvereinbarung Apps wird der Rahmen für Einzelaufträge der Bayerischen Staatskanzlei und von Ressorts der Bayerischen Staatsregierung hinsichtlich der Erstellung, Anpassung, Service und Pflege von Applikationen für mobile Endgeräte festgelegt.
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Staatskanzlei und von Ressorts der Bayerischen Staatsregierung hinsichtlich der Erstellung,
Anpassung, Service und Pflege von Applikationen für mobile Endgeräte festgelegt.