Bauoberleitung gemäß HOAI, Lph 8, § 43 – Örtliche Bauüberwachung.
Die abgängige Hafenmundbrücke im Zuge der Uferstraße wird durch einen Brückenneubau ersetzt. Zur Ausführung soll eine Netzwerkbogenbrücke mit einer Stützweite von ca. 65 m kommen.
Die auszuführende Leistung umfasst die Bauoberleitung gemäß § 43 HOAI 2013 (Leistungsphase 8); Örtliche Bauüberwachung.