Rahmenvertrag über die Lieferung von Tintenpatronen und Tonerkartuschen und deren Entsorgung für alle Dienststellen der FHH, Universität Hamburg, HCU, Staatliche Universitätsbibliothek, TUHH, HfBK, HfMT, HAW, HPA, Hamburger Friedhöfe AÖR
Die FHH - Finanzbehörde - als Auftraggeber - beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Tintenpatronen und Tonerkartuschen (für Faxgeräte und Drucker) sowie deren Entsorgung.
Der Liefergegenstand ist vom AN frei an alle Dienststellen in Hamburg (Behörden, Bezirksämter, Kundenzentren, Finanzämter, Landesbetriebe, Schulen/Büros) UNI Hamburg, HCU, Staatliche Universitätsbibliothek, TUHH, HfBK, HfMT, HAW, HPA AöR, Hamburger Friedhöfe AöR innerhalb des gesamten Stadtgebietes der Freien und Hansestadt Hamburg zu liefern. Ausgenommen ist Neuwerk.
Die öffentlichen Auftraggeber und die Anstalten des öffentlichen Rechts werden im Folgenden „einbezogene Institutionen“ genannt. Die FHH wurde von diesen einbezogenen Institutionen mit der Ausschreibung sowie dem Abschluss der Verträge über die genannte Leistung in deren Namen und für deren Rechnung beauftragt und entsprechend bevollmächtigt, die erforderlichen Willenserklärungen mit Wirkung für und gegen die einbezogene Institution abzugeben. Auf Verlangen der Bieter kann die Bevollmächtigung durch Vorlage der Vollmacht in Kopie nachgewiesen werden.
Ansprüche gegen die FHH wegen Lieferungen an eine der einbezogenen Institutionen werden nicht begründet. Die FHH und die einbezogenen Institutionen haften insbesondere nicht als Gesamtschuldner.