Gegenstand des Auftrages ist die Planung Erweiterung Kläranlage Boltenhagen
Für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung — Neubau einer Nachklärung — Leistungsphase 3-9
— Neubau eines Misch- und Ausgleichsbeckens Leistungsphase 1-9,
— Neubau eines Biofilters Leistungsphase 1-9,
— Ertüchtigung der Biologie Leistungsphase 1-9,
— Erweiterung Schlammeindickung Leistungsphase 1-9,
— Neubau eines Fertigteilgebäudes für Notstromaggregat Leistungsphase 5-9.
Die Umsetzung erfolgt im laufenden Betrieb der Kläranlage.
Ein Fördermittelantrag wurde gestellt.
Die Leistungsphasen 1 und 2 der Planung der Nachklärung sind erbracht. Die Unterlagen des Fördermittelantrages und der Nachklärung werden den Bewerbern die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zur Verfügung gestellt. Hierdurch wird ein wettbewerbliches Verfahren gewährleistet.
Für das Vorhaben sind folgende Ingenieurleistungen zu erbringen:
1) Bauwerk:
1.1) HOAI 2013 § 43 Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 bis 9; für Nachklärung LP 3-9, für Gebäude Notstrom LP 5-9;
1.2) HOAI 2013 Anlage 12.1 Örtliche Bauüberwachung;
1.3) Zusammenstellen der Gesamtdokumentation (Bestandsdokumentation);
1.4) Koordinieren und Federführung bei der Inbetriebnahme;
1.5) HOAI 2013 § 51 Leistungsbild Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 inkl. Sonderleistung Kontrolle Bewehrung.; für Nachklärung LP 3 bis 6 inkl. Sonderleistung Kontrolle Bewehrung.
2) Technische Anlagen – HOAI 2013 § 53 Anlagengruppen 1, 3, 6, 7 (Maschinentechnik):
2.1) HOAI 2013 § 55 Leistungsbild Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9; für Nachklärung LP 3-9;
2.2) Zuarbeit für die Gesamtdokumentation (Bestandsdokumentation);
2.3) Zuarbeit bei der Inbetriebnahme.
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Für die Honorierung ist das Urteil des EuGH vom 4.7.2019, C-377/17 zu berücksichtigen, wonach das Verbot, die Mindest- und Höchstsätze der HOAI zu unter- bzw. zu überschreiten, mit EU-Recht nicht vereinbar ist.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und gegebenenfalls bauabschnittsweise Beauftragung vor.