Rahmenvertrag für die umweltverträgliche und ökonomische
Verwertung von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch der Freien und Hansestadt Hamburg (Pechvertrag)
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Finanzbehörde der FHH, beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Verwertung von teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch (AS 170301*), welcher öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen der FHH entstammt. Der Auftrag umfasst die Annahme von teer-/pechhaltigem bzw. teer-/pechverdächtigem Straßenaufbruch, die Untersuchung des teer-/pechverdächtigen Materials zur Unterscheidung von teer-/pechhaltigem und teer-/pechfreiem Straßenaufbruch sowie die rechtskonforme, umweltverträgliche und ökonomische Verwertung des teer-/pechhaltigen und teer-/pechfreien Straßenaufbruchs. Der Vertrag wird über eine Vertragslaufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2028 geschlossen. Das förmliche Vergabeverfahren wird von der Finanzbehörde Hamburg durchgeführt.