Leistungsgegenstand ist die gegenüber den bei der TK-Versicherten und gegenüber Trägern/Einrichtungen in Lebenswelten (z.B. im Rahmen von TK-Förderprojekten in Kitas, Schulen oder Unternehmen) kostenlose Zurverfügungstellung der durch die Zentrale Prüfstelle Prävention ("ZPP") zertifizierten Anwendung "aumio".
Ohne entsprechende Zertifizierung durch die ZPP über die gesamte Vertragslaufzeit kann eine Leistungserbringung nicht erfolgen.
Leistungsgegenstand ist die gegenüber den bei der TK-Versicherten und gegenüber Trägern/Einrichtungen in Lebenswelten (z.B. im Rahmen von TK-Förderprojekten in Kitas, Schulen oder Unternehmen) kostenlose Zurverfügungstellung der durch die Zentrale Prüfstelle Prävention ("ZPP") zertifizierten Anwendung. Ohne entsprechende Zertifizierung durch die ZPP über die gesamte Vertragslaufzeit kann eine Leistungserbringung nicht erfolgen.
Der AN ist während der gesamten Vertragslaufzeit verpflichtet, die ZPP-Zertifizierung der Anwendung auf seine Kosten aufrecht zu erhalten. Der AN führt Weiterentwicklungsleistungen an der Anwendung durch, die beispielsweise bei neuen technischen Anforderungen und/oder wissenschaftlichen und inhaltlich relevanten Erkenntnissen erforderlich werden und damit ggf. zu einer Neuzertifizierung bei der ZPP führen können. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Die TK setzt einen störungsfreien Betrieb und die Pflege der zertifizierten Anwendung durch den AN voraus. Schnittstellen und deren kontinuierliche Pflege für die technische Registrierung für Nutzende werden vom AN bereitgestellt.
Gemäß Zertifizierungsstandard der ZPP leistet der AN während der gesamten Vertragslaufzeit einen technischen und fachlichen Kundensupport.