Die Gemeinde Margetshöchheim führt derzeit eine Generalsanierung der Grund – und Mittelschule mit Turnhalle durch. Diese wird über verschiedene Bauabschnitte saniert. Der Bauabschnitt 1 hat bereits begonnen und wird derzeit umgesetzt. Die Technische Ausrüstung musste nach einem Insolvenz-Verfahren kurzfristig interimsmäßig besetzt werden. Für die weiteren Bauabschnitte 2-5 wird ein beschleunigtes Vergabeverfahren zur Vergabe der Planungsleistungen LPH 5-9 durchgeführt.
Die Kostenberechnung nach DIN 276 für die KG300 für die Sanierung der Abschnitte A, B, C, V liegt bei 5.555.301,02 € netto und für die Sanierung der Turnhalle bei 1.845.227,90 € netto.
Die Kostenberechnung nach DIN 276 für die KG 400 für die Sanierung der Abschnitte A, B, C, V liegt bei 2.258.068,37 € netto und für die Sanierung der Turnhalle bei 496.600,57 € netto.
Die Maßnahme wird durch die Regierung Unterfranken gefördert.
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase für Planungsleistungen HOAI 2021 Technische Ausrüstung Teil 4 Abschnitt 2 §§ 53, 55 Leistungsphasen 5-9 für die Anlagengruppen 4 und 5.
Als besondere Leistung der LPH 5 wird die Einarbeitung der Ergebnisse der Tragwerksplanung in die Schlitz- und Durchbruchsplanung beauftragt.
Als besondere Leistung der LPH 8 wird das Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen beauftragt.
Die Beauftragung nach HOAI Technische Ausrüstung Teil 4 Abschnitt 2 §§ 53, 55 Leistungsphasen 5-9 für die Anlagengruppen 4 und 5 ist folgendermaßen beabsichtigt:
Die Beauftragung der 1. Stufe mit der Leistungsphase 5 erfolgt für alle Bauabschnitte
Die Beauftragung der 2. Stufe für die Leistungsphasen 6 und 7 erfolgt getrennt für die jeweiligen Bauabschnitte
Die Beauftragung der 3. Stufe mit den Leistungsphasen 8 und 9 erfolgt ebenfalls getrennt für die jeweiligen Bauabschnitte
Zudem sind im zweistufigen Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase für Planungsleistungen HOAI 2021 Technische Ausrüstung Teil 4 Abschnitt 2 §§ 53, 55 auch die Leistungsphasen 1-3 sowie 5-9 für die Anlagengruppe 4 PV-Anlage enthalten.
Die Beauftragung für die AGR 4 PV-Anlage erfolgt ebenfalls stufenweise. Zunächst soll für die AGR 4 PV-Anlage die LPH 1-3 sowie 5 beauftragt werden. LPH 6 und 7 sowie LPH 8 und 9 können optional beauftragt werden.
Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Planungsverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung HOAI 2021 am 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.