Die Justus-Liebig-Universität Gießen plant im Rahmen des Hochschulpakts 2020, Investitionsphase III (2016 - 2020) die Neuerrichtung einer Gewächshausanlage im Botanischen Garten. Hierzu soll ein Teil der vorh Gewächshausanlagen zurückgebaut werden und neue Gewächshausflächen zur Erweiterung des Nutzungspotentials für Lehrflächen errichtet werden. Der Botanische Garten ist Kulturdenkmal. Die Neuerrichtung der Gewächshausanlagen soll folgende Teile umfassen:
1. Neuerrichtung eines Warmhauses als Ersatzneubau
2. Errichtung eines Amazonashauses (Victoriahaus)
3. Errichtung eines Palmenhauses als Kalthaus
Ziel des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung nach § 3 Abs. 1 VOF (2009) war die Vergabe der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI, i.V.m. Anlage 10, Leistungsphasen 3-8 und Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI, i.V.m. Anlage 11, Leistungsphasen 3-8.
Die Justus-Liebig-Universität Gießen plant im Rahmen des Hochschulpakts 2020, Investitionsphase III (2016 - 2020) die Neuerrichtung einer Gewächshausanlage im Botanischen Garten (Campus Innenstadt). Hierzu soll ein Teil der vorhandenen Gewächshausanlagen, der in einem relativ schlechten baulichen und technischen Zustand ist zurückgebaut werden und neue Gewächshausflächen zur Erweiterung des Nutzungspotentials für Lehrflächen errichtet werden. Der Botanische Garten ist Kulturdenkmal i.S. des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Die Neuerrichtung der Gewächshausanlagen soll sich an der ursprünglichen Anlage orientieren und soll folgende Teile umfassen:
1. Neuerrichtung eines Warmhauses mit Sozialtrakt im Bereich des jetzigen Warmhauses als Ersatzneubau
2. Errichtung eines Amazonashauses (Victoriahaus) zur Aufnahme der derzeit im jetzigen Warmhauskomplex untergebrachten Amazonas-Seerose.
3. Errichtung eines Palmenhauses als Kalthaus zur Unterbringung der Palmen im Winter. Die Anordnung soll an der Stelle des ursprünglich 1904 errichteten Überwinterungshauses erfolgen und die noch vorhandenen bauzeitlichen Elemente miteinbeziehen.
Um die Grundlagen für die Bedarfsanmeldung zum HSP 2020 III zu schaffen wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Die Aufstellung erfolgte in der Planungstiefe der Leistungsphase 2 gem. § 34 HOAI i.v.m. Anlage 10. Das Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie war Grundlage für die weitere Entwurfsplanung (Lph 3). Entsprechende Unterlagen wurden den Teilnehmern am Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Für die geplanten Maßnahmen (Abbruch und Neubau) steht ein Budget von 4.090.000 € brutto (KG 200-500) zur Verfügung.
Ziel des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung nach § 3 Abs. 1 VOF (2009) war die Vergabe der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI, i.V.m. Anlage 10, Leistungsphasen 3-8 und Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI, i.V.m. Anlage 11, Leistungsphasen 3-8.