Errichtung von Integrationsfachdiensten gemäß den Vorschriften des dritten Teils, Kapitel 7 SGB IX mit Hauptsitz der Beratungsstellen in Chemnitz, Dresden, Zwickau, Leipzig Bautzen, Plauen.
Errichtung von Integrationsfachdiensten gemäß den Vorschriften des dritten Teils, Kapitel 7 SGB IX mit Hauptsitz in Chemnitz, zuständig für die Arbeitsagenturbezirke Chemnitz, Annaberg-Buchholz und Freiberg.
Errichtung von Integrationsfachdiensten gemäß den Vorschriften des dritten Teils, Kapitel 7 SGB IX mit Hauptsitz in Dresden, zuständig für die Arbeitsagenturbezirke Dresden, Pirna und Riesa.
Errichtung von Integrationsfachdiensten gemäß den Vorschriften des dritten Teils, Kapitel 7 SGB IX mit Hauptsitz in Zwickau, zuständig für den Arbeitsagenturbezirk Zwickau.
Errichtung von Integrationsfachdiensten gemäß den Vorschriften des dritten Teils, Kapitel 7 SGB IX mit Hauptsitz in Leipzig, zuständig für die Arbeitsagenturbezirke Leipzig und Oschatz.
Errichtung von Integrationsfachdiensten gemäß den Vorschriften des dritten Teils, Kapitel 7 SGB IX mit Hauptsitz in Bautzen, zuständig für den Arbeitsagenturbezirk Bautzen.
Errichtung von Integrationsfachdiensten gemäß den Vorschriften des dritten Teils, Kapitel 7 SGB IX mit Hauptsitz in Plauen, zuständig für den Arbeitsagenturbezirk Plauen.