Das Operationelle Programm des Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ Bayern 2021-2027 (EFRE IBW Programm Bayern 2021 – 2027) wurde von der EU-Kommission am 1. Juni 2022 genehmigt.
Für das EFRE IBW Programm stehen EU-Mittel in Höhe von rund 577 Mio. Euro zur Verfügung, die durch nationale Mittel (öffentliche und private) kofinanziert werden. Insgesamt wird von einem Investitionsvolumen des Programms von rund 1,8 Mrd. Euro ausgegangen.
Die Förderperiode 2021 – 2027 hat am 1. Januar 2021 begonnen und umfasst tatsächlich getätigte Ausgaben bis zum 31. Dezember 2029.
Das EFRE IBW Programm besteht aus zwei Förderbereichen: Förderbereich 1 „Innovation und Wettbewerbsfähigkeit“ (sog. Priorität 1) mit insgesamt 6 Maßnahmen (Förderung der außeruniversitären
Forschungsinfrastruktur, Förderung des Technologietransfers von Hochschulen in KMU, Förderung von überbetrieblichen Bildungszentren zur Fachkräftesicherung von KMU, Förderung von Investitionen von KMU, Förderung der Internationalisierung von KMU, Förderung von Beteiligungen an KMU) und Förderbereich 2 „Klima- und Umweltschutz“ (sog. Priorität 2) mit insgesamt 8 Maßnahmen (Energieeffizienz in staatlichen Infrastrukturen, Energieeffizienz in kommunalen Infrastrukturen, Energieeffizienz in KMU, Bioökonomie-Produktionsanlagen, Hochwasserschutz und Hinweiskarte zu Georisiken, Sicherungsmaßnahmen gegen gravitative Massenbewegungen (Georisiken), Verbesserung der grünen Infrastruktur, Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Standorten). Weiterführende Informationen sind der Zusammenfassung des EFRE IBW Programms (Link siehe unten) sowie dem EFRE IBW Programm in voller Länge (Link siehe unten) zu entnehmen.
Gemäß Verordnung (EU) 2021/1060 („Dach-Verordnung der EU-Strukturfonds“) unterliegt das EFRE IBW Programm einem Monitoring (insbesondere Art. 40 – 43) und muss evaluiert werden (Art. 44). Zur Unterstützung der EFRE-Verwaltungsbehörde (Referat 51 im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie) sollen die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen an einen externen Dienstleister vergeben werden.
Das Operationelle Programm des Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ Bayern 2021-2027 (EFRE IBW Programm Bayern 2021 – 2027) wurde von der EU-Kommission am 1. Juni 2022 genehmigt.
Für das EFRE IBW Programm stehen EU-Mittel in Höhe von rund 577 Mio. Euro zur Verfügung, die durch nationale Mittel (öffentliche und private) kofinanziert werden. Insgesamt wird von einem Investitionsvolumen des Programms von rund 1,8 Mrd. Euro ausgegangen.
Die Förderperiode 2021 – 2027 hat am 1. Januar 2021 begonnen und umfasst tatsächlich getätigte Ausgaben bis zum 31. Dezember 2029.
Das EFRE IBW Programm besteht aus zwei Förderbereichen: Förderbereich 1 „Innovation und Wettbewerbsfähigkeit“ (sog. Priorität 1) mit insgesamt 6 Maßnahmen (Förderung der außeruniversitären For-schungsinfrastruktur, Förderung des Technologietransfers von Hochschulen in KMU, Förderung von überbetrieblichen Bildungszentren zur Fachkräftesicherung von KMU, Förderung von Investitionen von KMU, Förderung der Internationalisierung von KMU, Förderung von Beteiligungen an KMU) und Förderbereich 2 „Klima- und Umweltschutz“ (sog. Priorität 2) mit insgesamt 8 Maßnahmen (Energieeffizienz in staatlichen Infrastrukturen, Energieeffizienz in kommunalen Infrastrukturen, Energieeffizienz in KMU, Bioökonomie-Produktionsanlagen, Hochwasserschutz und Hinweiskarte zu Georisiken, Sicherungsmaßnahmen gegen gravitative Massenbewegungen (Georisiken), Verbesserung der grünen Infrastruktur, Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Standorten). Weiterführende Informationen sind der Zusammenfassung des EFRE IBW Programms (Link siehe unten) sowie dem EFRE IBW Programm in voller Länge (Link siehe unten) zu entnehmen.
Gemäß Verordnung (EU) 2021/1060 („Dach-Verordnung der EU-Strukturfonds“) unterliegt das EFRE IBW Programm einem Monitoring (insbesondere Art. 40 – 43) und muss evaluiert werden (Art. 44). Zur Unterstützung der EFRE-Verwaltungsbehörde (Referat 51 im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie) sollen die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen an einen externen Dienstleister vergeben werden.