Die Mindestlohnkommission ist nach dem Mindestlohngesetz für die regelmäßige Anpassung sowie die laufende Evaluation des gesetzlichen Mindestlohns zuständig. Daher beabsichtigt die Mindestlohnkommission im Vorfeld ihres vierten Berichts, der bis Juni 2023 vorzulegen ist, eine Reihe von Studien zu beauftragen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Das Ziel ist, die Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro auf die betroffenen Betriebe zu beleuchten sowie deren geplante und bereits realisierte Reaktionen zu untersuchen.
Die Mindestlohnkommission ist nach dem Mindestlohngesetz für die regelmäßige Anpassung sowie die laufende Evaluation des gesetzlichen Mindestlohns zuständig. Daher beabsichtigt die Mindestlohnkommission im Vorfeld ihres vierten Berichts, der bis Juni 2023 vorzulegen ist, eine Reihe von Studien zu beauftragen. Hierzu zählt auch die vorliegende Ausschreibung. Das Ziel ist, die Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro auf die betroffenen Betriebe zu beleuchten sowie deren geplante und bereits realisierte Reaktionen zu untersuchen. Eine nähere Projektbeschreibung, in der das Beschaffungsvorhaben eingehend erläutert wird, ist in der Vergabeunterlage „Leistungsbeschreibung“ enthalten.