Personenbeförderungsdienstleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel Neckar-Kinzig
Gegenstand der Vergabe sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung (LB) bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im gemeinwirtschaftlichen Buslinienverkehr Linienbündel Neckar-Kinzig nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 42 Personenbeförderungsgesetz. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen (siehe Modul FPL zur Leistungsbeschreibung inkl. anliegenden Fahrplantabellen). Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 10.12.2023 (erster Betriebstag) und endet am 31.07.2030 im Linienbündel Neckar-Kinzig (letzter Betriebstag), wobei Teile der Leistung jeweils erst ab dem 13.12.2026 zu erbringen sind (vgl. Modul FPL).