Mit der Verwaltungsvereinbarung für den Digitalpakt vom 17.09.2019 haben Bund und Länder Fördermittel bereitgestellt, um die Digitalisierung an den Schulen voranzutreiben. Mit dem "Digitalpakt Schule" sollen auf technischer Ebene die Voraussetzungen für die Schulen geschaffen werden, um digitale Medien in der pädagogischen Arbeit zu nutzen und die für die berufliche Zukunft der Schüler erforderliche digitale Kompetenz zu vermitteln. Im Zuge dessen sollen ca. 146 Schulen der Landehauptsadt Dresden mit Anzeige- und Interaktionsgeräten ausgestattet werden.
Gegenstand der geplanten Rahmenvereinbarung für die Ausstattung von ca. 146 Schulen mit Anzeige- und Interaktionsgeräten sind die folgenden Leistungen:
- Lieferung und Montage von
1.1 Interaktives Touch-Display 75 Zoll (Mindest: 140 Stk. / Höchst: 420 Stk.)
1.2 Interaktives Touch-Display 86 Zoll (Mindest: 560 Stk. / Höchst: 1.681 Stk.)
2.1 Interaktives Beamerboard (Mindest: 700 Stk. / Höchst: 2101 Stk.)
2.2 Interaktiver Beamer für Beamerboard (Mindest: 700 Stk. / Höchst: 2101 Stk.)
3.1 Nicht Interaktives Industrie Display 75 Zoll (Mindest: 560 Stk. / Höchst: 1.681 Stk.)
3.2 Nicht Interaktives Industrie Display 86 Zoll (Mindest: 140 Stk. / Höchst: 420 Stk.)
4. Gasdruckfeder Höhenverstellung für Interaktive Displays und Beamerboards (Mindest: 1350 Stk. / Höchst: 2101)
5. Tafelflügel zu Position 4 (Mindest: 675 Stk. / Höchst: 1350 Stk.)
6. Mobiler Fahrständer für Touch-Display (Mindest/ Höchst: 50 Stk.)
7. Starre Wandhalterung (Mindest: 700 Stk. / Höchst: 2101 Stk.)
8. Laptop Ablage (Mindest: 50 Stk. / Höchst: 2101 Stk.)
- Service-/Supportleistung
Eine Abnahme über die oben angeführten Mindestmengen hinaus kann nicht garantiert werden.
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen (Anlage 1). Es wird ein Rahmenvertrag mit einem Bieter über 48 Monate geschlossen. Alle Leistungen erfolgen per Einzelabruf.
Bei Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen liegt das Auftragsende voraussichtlich 03/2025 (Ablauf Rahmenvereinbarung).