Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung über den Sicherheits- und Servicedienst für die Notunterkunft Alfred-Fischer-Halle der Stadt Hamm europaweit aus.
Die Notunterkunft Alfred-Fischer-Halle ist für eine Belegung mit 550 Bewohnern ausgelegt und eingerichtet.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
- Mindestbesetzung von drei Wachpersonen zuzüglich einer Einsatzleitung, je nach Auslastungsgrad und Klientel auch darüber hinaus
- Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung
- Zugangskontrolle
- Dokumentation besonderer Zutritte zur Liegenschaft
- Durchsetzung von Hausordnung und Hausrecht einschließlich Alkoholverbots
- Sicherstellung des Informationsflusses zwischen Auftraggebers und dem eingesetzten Personal
- Stellung eines Einsatzleiters, welcher die Arbeit des Sicherheitsdienstes vor Ort koordiniert und als Ansprechparner für den Auftraggeber fungiert
- Teilnahme an Dienstbesprechungen in der Einrichtung