Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um einen zweigeschossigen Flachbau mit Abmessungen 109 m x 29 m und einem siebengeschossigen Hochbau mit Abmessungen 18 m x 57 m in Stahlbetonskelettbauweise mit Kellergeschoss. Im Gebäude befinden sich Chemielabore, Laserlabore, Lager, Verwaltungsbereiche, Seminarräume und Werkstätten. Die Fassade besteht aus einer hinterlüfteten Vorhangfassade, gem. DIN 18516, mit zum Teil verglasten und verkleideten Fassadenbändern. Die verkleideten Bänder sind in Kunststoff (schlagzähes PVC) auf einer Unterkonstruktion aus Holzlattungen mit einem Metallrahmen ausgeführt. Die Fassade ist brennbar, erfüllt nicht die Brandschutzbestimmungen und muss gegen nicht brennbares Material ausgetauscht werden. Zuzüglich müssen ebenfalls brennbare und teilweise undichte Dachaufbauten erneuert werden. Die neue Fassade muss mit dem Denkmalschutz abgestimmt und durch diesen genehmigt werden. Hierzu sind im Rahmen der Vorplanung Musterstücke zu entwerfen und herzustellen.
Es sollen Generalplanerleistungen mit den im Folgenden aufgeführten Leistungen vergeben werden. Die Koordination der Leistungen ist vom Generalplaner zu leisten.
Die Leistungsstufe 1 wird fest beauftragt. Darauf folgende Leistungsstufen können optional je Leistungsstufe beauftragt werden.
1. Planungsleistung Objektplanung (§§ 33 ff. HOAI)
Leistungsstufe 1 (LPH 2) – Vorplanung
Leistungsstufe 2 (LPH 3, 4 und 5)- Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung (Option)
Leistungsstufe 3 (LPH 6 und 7)- Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe (Option)
Leistungsstufe 4 (LPH 8 ) – Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation (Option)
Leistungsstufe 5 (LPH 9 ) – Objektbetreuung (Option)
2.1 Planungsleistungen Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI)
Besondere Leitungen: Beurteilung und Nachweise für die Fassadenunterkonstruktion
2.2 Leistungen in der Tragwerksplanung (LPH 2-6) zum evtl. notwendigen Nachweis der Tragfähigkeit der Dachflächen für die Aufnahme von Photovoltaikanlagen. (Option)
3. Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) der Anlagengruppen 4 und 6
Leistungsstufe 1 (LPH 2) – Vorplanung
Leistungsstufe 2 (LPH 3, 4 und 5)- Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung (Option)
Leistungsstufe 3 (LPH 6 und 7)- Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe (Option)
Leistungsstufe 4 (LPH 8 ) – Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation (Option)
Leistungsstufe 5 (LPH 9 ) – Objektbetreuung (Option)
4. Beratungsleistungen aus dem Leistungsbild Bauphysik (HOAI Anlage 1)
In Anlehnung an das Leistungsbild der HOAI inkl. allen erforderlichen Nachweisen inkl. EnEV
Leistungsstufe 1 (LPH 2) – Vorplanung
Leistungsstufe 2 (LPH 3, 4 und 5)- Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung (Option)
Leistungsstufe 3 (LPH 6 und 7)- Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe (Option)
Die Baukostenobergrenze beträgt inkl. Honorare 12 500 000 EUR brutto und ist zwingend einzuhalten. Grundlage der Beauftragung sind sämtliche Anlagen inkl. Vertragsmuster, die dieser Bekanntmachung beigefügt sind.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Zunächst wird die Leistungsstufe 1 der Generalplanungsleistung beauftragt. Zum Auftragsumfang der Generalplanung gehören optional die unter II.2.11 aufgeführten Leistungen. Der Auftraggeber behält sich eine ggf. stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsstufen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung oder einzelner Optionen besteht nicht. Es ist beabsichtigt, den Auftrag an einen Generalplaner (ggf. mit Nachunternehmern) zu vergeben.
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Bereits mit der Bewerbung muss angegeben werden, wie die Leistungserbringung in der Gemeinschaft erfolgen soll. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben die Erklärungen ABau IV306F und IV307F ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot abzugeben.
Reisekosten werden nicht erstattet. Diese sind bei der Angebotserstellung zu beachten.
Der Beginn der Leistungserbringung soll unverzüglich nach der Beauftragung erfolgen.
Bei der Baumaßnahme handelt es sich, in Teilen, um ein Hochhaus bei dem der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der festgelegten Geländeoberfläche liegt.