Zur Errichtung eines kindermedizinischen Kompetenzzentrums am Marien Hospital in Witten werden Blitzschutzanlagen s. Beschreibung der Beschaffenheit notwendig.
Blitzschutz und Erdungseinrichtung Die Blitzschutzanlage ist nach den neuesten und gültigen Vorschriften und nach den Anerkannten Regeln der Technik zu erstellen-/ zu errichten insbesondere weitere Normen und Richtlinien zu den bereits aufgeführten-/ beschriebenen sind zu berücksichtigen: – DIN 18014 Fundamenterder – Richtlinien für das Einbetten von Fundamenterder in Gebäudefundamente – VDE-Vorschriften 0100 LBO VDE 0185 und VDE 0190 DIN EN 62305 jeweils neueste Fassung – Forderungen der Baugenehmigung und Auflagen – Aktuelles Brandschutzkonzept Die Anlage umfasst: – Fang- und Ableitereinrichtung – Erdungsanlage – Blitzschutz-Potentialausgleich – Anbindung an Bestandsanlage Die Ausführung der Anlage muss unter Beachtung und Einbindung der – Schirmung – Näherung in die Gesamtanlage erfolgen.