Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen und Objektplanungsleistungen Freianlagen für den Rückbau und die Umgestaltung der Römerstraße in Gilching.
Die Gemeinde Gilching hat mit Satzung vom 22.03.2017 das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Gilching" förmlich festgelegt und wurde im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Zentren" aufgenommen.
Das städtebauliche Leitbild beinhaltet die gestalterische und funktionale Aufwertung und Stärkung der Ortsmitte Gilching. Die Gemeinde Gilching plant in der zentralen Ortsmitte gemäß Maßnahmenkonzept der Vorbereitenden Untersuchungen den Umbau und die attraktive Umgestaltung des öffentlichen Raums. Dies soll auch im Zusammenhang mit der Entwicklung des neuen Wohngebiets „Gilchinger Glatze" erfolgen. Der südwestlich an die Römerstraße angrenzende Bereich (Fußgängerzone) wurde vor ca. 15 Jahren realisiert.
Bis Ende 2019 wird die derzeit im Bau befindliche Westumfahrung fertiggestellt, so dass die Römerstraße verkehrlich um ca. 20-25 % entlastet wird und als Gemeindestraße umgewidmet werden kann. Unter dieser Voraussetzung ist zur Aufwertung der Römerstraße ein Umbau der öffentlichen Verkehrsfläche, für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere auch Fußgänger und Fahrradfahrer, möglich. Des Weiteren wird – nach Maßgabe der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer – auch die Umgestaltung der, an den öffentlichen Ram anschließenden privaten Vorflächen angestrebt.
Im Jahr 2007 wurde ein mit Planungsmitteln der Obersten Baubehörde gefördertes Plangutachten für die engere Ortsmitte durchgeführt, aus dem der Entwurf des Architekturbüro Tilch und Drexler als Empfehlung hervorging. Darauf aufbauend wurde 2014 der Plankreis, München mit den Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB beauftragt. Die Ergebnisse und Zielsetzungen dieser Planungen und Untersuchungen sind bei der Planung zu berücksichtigen. Dabei ist das Gesamtkonzept, aufbauend auf vorhandenen Unterlagen, zu aktualisieren und insbesondere die höhenmäßige und gestalterische Integration der angrenzenden privaten Verkehrsflächen sicherzustellen.
Die Gemeinde Gilching beabsichtigt die barrierefreie Umgestaltung der Römerstraße im definierten Bereich (ca. 400 m Länge, von der Kreuzung Römerstraße/Rathausstraße bis zur Bahnunterführung) umzusetzen. Es ist vorgesehen Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI, Leistungsphasen 1-9 sowie Besondere Leistungen für den Rückbau, die Umgestaltung und die Aufwertung der Römerstraße zu vergeben. Die Leistungsphasen werden jeweils stufenweise beauftragt.
Kosten Verkehrsanlagen (Rückbau und Neubau) ca. 2,86 Mio. EUR brutto
Verkehrsflächen ca. 6 000 m
Bauzeit:
Beginn: 1.7.2021
Ende: 30.6.2023.
Die Gemeinde Gilching hat mit Satzung vom 22.3.2017 das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Gilching" förmlich festgelegt und wurde im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Zentren" aufgenommen.
Das städtebauliche Leitbild beinhaltet die gestalterische und funktionale Aufwertung und Stärkung der Ortsmitte Gilching. Die Gemeinde Gilching plant in der zentralen Ortsmitte gemäß Maßnahmenkonzept der Vorbereitenden Untersuchungen den Umbau und die attraktive Umgestaltung des öffentlichen Raums. Dies soll auch im Zusammenhang mit der Entwicklung des neuen Wohngebiets „Gilchinger Glatze" erfolgen. Der südwestlich an die Römerstraße angrenzende Bereich (Fußgängerzone) wurde vor ca. 15 Jahren realisiert.
Bis Ende 2019 wird die derzeit im Bau befindliche Westumfahrung fertiggestellt, so dass die Römerstraße verkehrlich um ca. 20-25 % entlastet wird und als Gemeindestraße umgewidmet werden kann. Unter dieser Voraussetzung ist zur Aufwertung der Römerstraße ein Umbau der öffentlichen Verkehrsfläche, für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere auch Fußgänger und Fahrradfahrer, möglich. Des Weiteren wird – nach Maßgabe der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer – auch die Umgestaltung der, an den öffentlichen Ram anschließenden privaten Vorflächen angestrebt.
Im Jahr 2007 wurde ein mit Planungsmitteln der Obersten Baubehörde gefördertes Plangutachten für die engere Ortsmitte durchgeführt, aus dem der Entwurf des Architekturbüro Tilch und Drexler als Empfehlung hervorging. Darauf aufbauend wurde 2014 der Plankreis, München mit den Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB beauftragt. Die Ergebnisse und Zielsetzungen dieser Planungen und Untersuchungen sind bei der Planung zu berücksichtigen. Dabei ist das Gesamtkonzept, aufbauend auf vorhandenen Unterlagen, zu aktualisieren und insbesondere die höhenmäßige und gestalterische Integration der angrenzenden privaten Verkehrsflächen sicherzustellen.
Die Gemeinde Gilching beabsichtigt die barrierefreie Umgestaltung der Römerstraße im definierten Bereich (ca. 400 m Länge, von der Kreuzung Römerstraße/Rathausstraße bis zur Bahnunterführung) umzusetzen. Es ist vorgesehen Objektplanungsleistungen Freianlagen, gemäß § 39 HOAI, Leistungsphasen 1-9 sowie Besondere Leistungen für den Rückbau, die Umgestaltung und die Aufwertung der Römerstraße zu vergeben. Die Leistungsphasen werden jeweils stufenweise beauftragt.
Kosten Freianlagen (Rückbau und Neubau) ca. 1,44 Mio. EUR brutto
Flächen Freianlagen ca. 5 500 m
Bauzeit:
Beginn: 1.7.2021
Ende: 30.6.2023.