Unter der Bezeichnung „Postdienstleister“ haben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (vormals Gebühreneinzugszentrale), die Vergabe von Postdienstleistungen in 2 Losen ausgeschrieben. Die Lose sind wie folgt aufgeteilt:
Los 1: Beförderung und Zustellung von Brief- und Massenpost,
Los 2: Beförderung und Zustellung von Postzustellaufträgen (PZA).