Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen an Straßen, in Park- und Gartenanlagen, sowie auf Sportplätzen bei einer Laufzeit von 3 Jahren
Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen an Straßen, in Park- und Gartenanlagen, sowie auf Sportplätzen (Laufzeit 3 Jahre)
Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen an Straßen, in Park- und Gartenanlagen, sowie auf Sportplätzen (Laufzeit 3 Jahre)
Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen an Straßen, in Park- und Gartenanlagen, sowie auf Sportplätzen (Laufzeit 3 Jahre)
Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen an Straßen, in Park- und Gartenanlagen, sowie auf Sportplätzen (Laufzeit 3 Jahre)
Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen an Straßen, in Park- und Gartenanlagen, sowie auf Sportplätzen (Laufzeit 3 Jahre)