Die Städtische Klinikum Karlsruhe gGmbH plant die Umnutzung des Hauses V in eine Schule für Pflegeberufe, Hebammenschule, MTR- und MTL-Schule.
Das Gebäude Haus V ist ein Bestandsgebäude aus den Anfängen des Klinikums, Baujahr ca. 1912 mit teilweise unter Denkmalschutz stehenden Teilbereichen im Innen- und Außenbereich.
Gemäß vorliegender Vorplanung sollen im Haus V 586 Plätze für Schüler*innen entstehen und folgende Flächen untergebracht werden:
- NUF: 3.487 m²,
- TF: 538 m²,
- VF: 1.091 m².
Derzeitig wird von Baukosten (KG 300+400, DIN 276) in Höhe von ca. 7,6 Mio. € brutto ausgegangen.
Terminlich sind folgende Meilensteine angedacht:
Beginn Leistungserbringung: August 2022,
Fertigstellung: Ende 2024.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Die Städtische Klinikum Karlsruhe gGmbH plant die Umnutzung des Hauses V in eine Schule für Pflegeberufe, Hebammenschule, MTR- und MTL-Schule.
Das Gebäude Haus V ist ein Bestandsgebäude aus den Anfängen des Klinikums, Baujahr ca. 1912 mit teilweise unter Denkmalschutz stehenden Teilbereichen im Innen- und Außenbereich.
Gemäß vorliegender Vorplanung sollen im Haus V 586 Plätze für Schüler*innen entstehen und folgende Flächen untergebracht werden:
- NUF: 3.487 m²,
- TF: 538 m²,
- VF: 1.091 m².
Derzeitig wird von Baukosten (KG 300+400, DIN 276) in Höhe von ca. 7,6 Mio. € brutto ausgegangen.
Terminlich sind folgende Meilensteine angedacht:
Beginn Leistungserbringung: August 2022,
Fertigstellung: Ende 2024.
Für die Sanierung und den Umbau des Hauses V in ein Bildungscampus am Städtischen Klinikum Karlsruhe sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5 bis 9 werden in den weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.