Der Auftragnehmer sollte für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde in der Außenstelle Oldenburg des Standortes Bramsche die in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene Medizinische Versorgung übernehmen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Übertragung von Teilen der Leistung war nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen konnte und der Auftraggeber der Übertragung zustimmte.
Der Auftragnehmer sollte für die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister nach Maßgabe und Vorgaben der Landesaufnahmebehörde in der Außenstelle Oldenburg des Standortes Bramsche die in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) beschriebene Medizinische Versorgung übernehmen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Übertragung von Teilen der Leistung war nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese aus fachlichen oder technischen Gründen nicht erbringen konnte und der Auftraggeber der Übertragung zustimmte.