Beschaffung zweier automatischer Drehleiterfahrzeuge vom Typ DLAK 23/12 für die Berufsfeuerwehr Göttingen
Im Rahmen der Beschaffung komplexer Fahrzeuge erfolgte - abweichend vom Grundsatz des § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB wegen nachweisbarer Schnittstellenproblematiken im Rahmen des zustehenden sachgerechten
Leistungsbestimmungsrechts - eine Gesamtlosvergabe in Bezug auf Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau.
Die Beauftragung der feuerwehrtechnischen Beladung erfolgt - dem Grundsatz des § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB entsprechend - separat durch Fachlosvergabe durch Regelverfahren.
Beschaffung zweier automatischer Drehleiterfahrzeuge vom Typ DLAK 23/12 für die Berufsfeuerwehr Göttingen
Im Rahmen der Beschaffung komplexer Fahrzeuge erfolgte - abweichend vom Grundsatz des § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB wegen nachweisbarer Schnittstellenproblematiken im Rahmen des zustehenden sachgerechten
Leistungsbestimmungsrechts - eine Gesamtlosvergabe in Bezug auf Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau.
Die Beauftragung der feuerwehrtechnischen Beladung erfolgt - dem Grundsatz des § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB entsprechend - separat durch Fachlosvergabe durch Regelverfahren.
Die beabsichtigte Auftragsvergabe im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b) VgV wurde am 11.04.2023 durch Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des
§ 135 Abs. 3 GWB im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.