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Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfasst die Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. Teil 3 Abschn. 1 HOAI. Es sind die LPH 2-9 zu erbringen (aufgrund von Eigenleistungen in Teilbereichen auch Wegfall von Grund-/ bzw. Teilleistungen von Grundleistungen). Neben Grundleistungen sind Besondere Leistungen zu erbringen:
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_Einarbeiten ins Projekt
_Übertragen/Abgleichen Daten aus Mustern alte RLBau in neue Muster RLBau 2021 incl. Optimierung der Grundlagen
_Überprüfen besteh. Pläne auf Richtigkeit u. Abstimmung/Anpassung an die optimierten Grundlagen
_Bearbeiten BNB-Anforderungen: Zielvereinbarung Silberstandard (ohne Zertifizierung) gem. Leitfaden Nachhaltiges Bauen
_Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (WU) Interimsunterbringung (Varianten: Container u. Ersatzanmietung in öffentl. Gebäude)
_Erstellen Wartungsverträge für Bauteile/Bauliche Anlagen (regelmäßiger Überprüfung)
_Übertragen Planungs- u. Kostendaten (PLAKODA) in digitale Erhebungsformulare
_Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in _Bauleitererklärung_
_Prüfen/Werten von Nebenangeboten
_Erstellen und Fortschreiben Raumbuch
_Erstellen Bestandspläne (Gebäudedoku.)
_Erstellen Flucht-/Rettungswegepläne u. Feuerwehrpläne nach DIN
_Überwachen Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen
Zunächst werden nur Leistungen zur Erstellung der HU-Bau (LPH 2-4) beauftragt. Es ist beabsichtigt die weiteren Leistungen nach Genehmigung der Unterlage stufenweise zu beauftragen (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen sowie der Besonderen Leistungen besteht nicht.
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(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
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Das Amtsgericht Germersheim liegt in der Innenstadt von Germersheim, in direkter Nähe der Queich (Gewässer 2. Ordnung). Die Gerichtsräume befinden sich aktuell in zwei mittlerweile miteinander verbundenen historischen Gebäudeteilen, welche in den Jahren 1853-1865 entstanden. Sie wurden ursprünglich als Amtsgericht und Gefängnis genutzt. Die beiden Gebäudeteile wurden aus Sandstein-Mauerwerk mit Holzbalkendecken errichtet, sie sind nur teilunterkellert. Aufgrund der ursprünglichen Nutzung unterscheiden sich die Geschosshöhen, so dass sich Höhenunterschiede zwischen den einzelnen Ebenen der beiden Gebäudeteile ergeben.
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Um den Dienstbetrieb auch in Zukunft gewährleisten zu können, sind umfängliche Maßnahmen notwendig, wie z.B. die durchgängige barrierefreie Erschließung durch Schaffung eines neuen Eingangs incl. Pforte, der Anbau eines Treppenhauses mit Aufzug, allgemeine Ertüchtigung des Brandschutzes und die Verbesserung der Statik der Holzbalkendecken.
Die Energetische Optimierung und die Anforderungen des Nachhaltigen Bauens unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sind umzusetzen.
Gleichzeitig müssen auch die haustechnischen Einrichtungen ertüchtigt bzw. ersetzt werden wie z.B. Wärmeerzeugungsanlagen, Elektro- und IT-Verkabelung sowie Sanitäranlagen.
Der Bau einer Photovoltaikanlage auf bestehender Dachfläche sowie die Anforderungen zur Elektromobilität bei öffentlichen/sonstigen Gebäuden sind umzusetzen.
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Da die Grundstücksgröße nur sehr geringe Ausweichmöglichkeiten auf eigenem Gelände zulässt, ist eine Interimslösung notwendig. Diese ist im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu ermitteln. Nach Entscheidung zur geeignetsten Variante ist weiterhin beabsichtigt, die Planungsleistungen der Interimslösung zu beauftragen. In diesem Zuge werden ebenso die Entwicklung der Ablaufplanung sowie die Mitwirkung der kompletten Umsetzung beauftragt.
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BGF (Bestandsgebäude + Anbau Treppenhaus): ca. 2.160 m² Prüfung folgt
Geschätzte Baukosten (brutto): 2.600.000 EUR (KG 300), 1.200.000 EUR (KG 400)
Termine: Start 09/2023, HU-Bau 05/2024, Bauausführ. 09/"25-03/"28, Übergabe 04/2028
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