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Health and safety services

Contract Value:
EUR 1 - 1
Notice Type:
Contract award notice
Published Date:
18 June 2021
Closing Date:
Location(s):
DE939 Stade (DE Germany/DEUTSCHLAND)
Description:
Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 in der niedersächsischen Finanzverwaltung

Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 10 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz — ASiG — ) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen würden grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers) agieren. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.


Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich „Stade/Zeven“

Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 10 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz — ASiG — ) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen würden grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers) agieren. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.


Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich „Lingen“

Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 10 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz — ASiG — ) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen würden grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers) agieren. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.


Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich „Cuxhaven“

Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 10 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz — ASiG — ) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen würden grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers) agieren. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.


Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich „Wilhelmshaven“

Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 10 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz — ASiG — ) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen würden grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers) agieren. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.


Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich „Ostfriesland“

Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 10 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz — ASiG — ) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen würden grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers) agieren. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.


Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich „Aurich/Wittmund“

Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 10 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz — ASiG — ) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen würden grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers) agieren. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.


Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich „Osnabrück 1“

Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 10 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz — ASiG — ) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen würden grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers) agieren. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.


Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich „Osnabrück 2“

Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 10 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz — ASiG — ) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen würden grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers) agieren. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.


Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich „Jadebusen“

Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 10 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz — ASiG — ) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen würden grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers) agieren. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.


Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich „Vechta“

Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 10 Losen. Der Auftrag sollte je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz — ASiG — ) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag war in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen würden grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers) agieren. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung — Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung sollte die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung sichergestellt werden.

Awarded to:
Arbeitsmedizinische Betreuung an den Standorten Osnabrück, Vechta und Lingen
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH, Köln (DE)
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The Buyer:
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb — Außenstelle Hannover
CPV Code(s):
71317200 - Health and safety services