Die RSAG AöR hat zum 01.01.2023 die Verwertung von PPK-Mengen aus dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn neu zu vergeben. Für diese Leistungen ist die RSAG AöR aufgrund aktuell bestehender Vereinbarungen zuständig.
Die Gesamtleistung wurde in sechs Losen (mit teilweise unterschiedlichen Papierqualitäten) vergeben.
Es sind je Los die folgenden Mengen zu übernehmen und Leistungen zu erbringen:
Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung von "Mischpapier" (Übergabe in Ballen) 7.000 - 9.000 Mg/a
Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung von "Mischpapier" (Übergabe in Ballen) 7.000 - 9.000 Mg/a
Los 3: Übernahme, Transport und Verwertung der "Grobfraktion nach Siebung" (Übergabe in Ballen) 7.000 - 9.000 Mg/a
Los 4: Übernahme, Transport und Verwertung der "Grobfraktion nach Siebung" (Übergabe in Ballen) 7.000 - 9.000 Mg/a
Los 5: Übernahme, Transport und Verwertung der "Feinfraktion nach Siebung" (Übergabe in Ballen) 7.000 - 9.000 Mg/a
Los 6: Übernahme, Transport und Verwertung der "Mittelfraktion nach Siebung und Sortierung" (lose Übernahme in Containern) 14.000 - 17.000 Mg/a
Rahmenbedingungen (Lose 1 bis 6):
- Übernahme der Mengen erfolgt in allen Losen am Standort der Papiersortieranlage in Bonn. In den Losen 1 bis 4 ist eine Teilmenge auch am Standort Troisdorf abzuholen. Der Abholplan ist jeweils für die Folgewoche abzustimmen.
- Die Übernahme in den Losen 1 bis 5 ist mit "Walking-Floor"-Fahrzeugen bzw. Sattelaufliegern mit Seitenplane durchzuführen.
- Die Übernahme in Los 6 ist ausschließlich mit Containerfahrzeugen (Containerzug) durchzuführen.
- Transport und Verwertung (stofflich) des übernommenen Altpapiers (inkl. Verwertungslogistik sowie Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste)
- Nachweis der Verwertung gemäß den Anforderungen der Dualen Systeme bzw. gemäß VerpackG
Angebotslimitierung:
Damit die Verwertung auch im Fall eines Ausfalls eines Auftragnehmers gesichert ist, wurde eine Angebotslimitierung für die Lose 1 - 4 vorgegeben. Ein Bieter durfte hier nur ein Angebot für
Los 1 oder 2 bzw. Los 3 oder 4 abgeben.
Ein Bieter durfte somit maximal ein Angebot für vier Lose abgeben (Los 1 oder 2, Los 3 oder 4 und Lose 5 und 6).
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2023. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern er nicht bis spätestens zum 30.04.2023 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2023. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern er nicht bis spätestens zum 30.04.2023 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2023. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern er nicht bis spätestens zum 30.04.2023 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2023. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern er nicht bis spätestens zum 30.04.2023 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2023. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern er nicht bis spätestens zum 30.04.2023 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.12.2023. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern er nicht bis spätestens zum 30.04.2023 von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).