Gegenstand der Maßnahmekombination ist die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen und das Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aus dem Rechtskreis SGB II sowie deren Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bzw. in eine duale Berufsausbildung gem. § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III. Die Maßnahmekombination beginnt am 1.4.2021 und endet am 30.6.2022. Der Leistungszeitraum umfasst die Projekt-Vermittlungsphase vom 1.4.2021 bis zum 31.3.2022 und die Projekt-Nachbetreuungsphase vom 1.4.2022 bis zum 30.6.2022. Die Leistung ist in 4 Lose aufgeteilt. In der Projekt-Vermittlungsphase umfasst das Los 1 in Weißwasser 10 Teilnehmerplätze, das Los 2 in Niesky sowie das Los 3 in Görlitz jeweils 8 Teilnehmerplätze und das Los 4 in Zittau 12 Teilnehmerplätze.
Gegenstand der Maßnahmekombination ist die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen und das Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aus dem Rechtskreis SGB II sowie deren Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bzw. in eine duale Berufsausbildung gem. § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III. Die Maßnahmekombination beginnt am 1.4.2021 und endet am 30.6.2022. Der Leistungszeitraum umfasst die Projekt-Vermittlungsphase vom 1.4.2021 bis zum 31.3.2022 und die Projekt-Nachbetreuungsphase vom 1.4.2022 bis zum 30.6.2022. Die Leistung für Los 1 ist am Maßnahmeort Weißwasser mit 10 Teilnehmerplätzen zu erbringen.
Gegenstand der Maßnahmekombination ist die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen und das Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aus dem Rechtskreis SGB II sowie deren Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bzw. in eine duale Berufsausbildung gem. § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III. Die Maßnahmekombination beginnt am 1.4.2021 und endet am 30.6.2022. Der Leistungszeitraum umfasst die Projekt-Vermittlungsphase vom 1.4.2021 bis zum 31.3.2022 und die Projekt-Nachbetreuungsphase vom 1.4.2022 bis zum 30.6.2022. Die Leistung für Los 2 ist am Maßnahmeort Niesky mit 8 Teilnehmerplätzen zu erbringen.
Gegenstand der Maßnahmekombination ist die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen und das Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aus dem Rechtskreis SGB II sowie deren Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bzw. in eine duale Berufsausbildung gem. § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III. Die Maßnahmekombination beginnt am 1.4.2021 und endet am 30.6.2022. Der Leistungszeitraum umfasst die Projekt-Vermittlungsphase vom 1.4.2021 bis zum 31.3.2022 und die Projekt-Nachbetreuungsphase vom 1.4.2022 bis zum 30.6.2022. Die Leistung für Los 3 ist am Maßnahmeort Görlitz mit 8 Teilnehmerplätzen zu erbringen.
Gegenstand der Maßnahmekombination ist die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen und das Heranführen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aus dem Rechtskreis SGB II sowie deren Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bzw. in eine duale Berufsausbildung gem. § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III. Die Maßnahmekombination beginnt am 1.4.2021 und endet am 30.6.2022. Der Leistungszeitraum umfasst die Projekt-Vermittlungsphase vom 1.4.2021 bis zum 31.3.2022 und die Projekt-Nachbetreuungsphase vom 1.4.2022 bis zum 30.6.2022. Die Leistung für Los 4 ist am Maßnahmeort Zittau mit 12 Teilnehmerplätzen zu erbringen.