Für den Neubau eines Kinderhortes im Markt Eckental, Ortsteil Forth werden stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 vergeben sowie die Besonderen Leistungen des Aufstellen eines Funktions- und Raumprogramms (in Abstimmung mit Kindergartenfachaufsicht und Nutzer), der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes (konstruktive Auseinandersetzung mit dem Brandschutz, mit Einhaltung der Vorgaben der Bauordnung bereits in den Grundleistungen enthalten), der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Weiterhin werden stufenweise beauftragt die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen (§ 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11 Nr. 11.1) mit der Besonderen Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung.
In Eckental, OT Forth, soll an der Grundschule Forth der Neubau eines Kinderhortes erfolgen. Der Kinderhort soll auf jeden Fall 4 Gruppen (106 Plätze) umfassen und eine Erweiterungsmöglichkeit auf bis zu 125 Plätze (also insgesamt 5 Gruppen) vorsehen. Möglicherweise soll der Neubau auch bereits mit 5 Gruppen erfolgen. Die Errichtung des 4-gruppigen, optional 5-gruppigen Hortes wird somit vorliegend vergeben. Möglicherweise liegt die konkrete Entscheidung zur Errichtung eines 5-gruppigen Hortes bereits zum Abschluss des Verhandlungsverfahrens vor.
Im Vorfeld wurde bereits eine umfangreiche Machbarkeitsstudie erstellt, die den Vergabeunterlagen beiliegt. Hierin wurden auch Interimslösungen (Container) vorgesehen. Diese sind jedoch nicht Gegenstand dieses Auftrags, sondern wurden bereits national gesondert vergeben.
Das Raumprogramm der Regierung ist zu berücksichtigen und umzusetzen.
In der Machbarkeitsstudie ist auch ein Lageplan enthalten. Bei der Grundschule Forth handelt es sich um eine zweizügige Grundschule mit Turnhalle und Außensportanlagen. Der Bereich des öffentlichen Spielplatzes im Südwesten des Grundstücks oder auch im Westen zwischen Schulgebäude und Straßenkörper kann für den Neubau des Hortes verwendet werden. Die Feuerwehrzufahrt soll erhalten bleiben.
In der Studie wurden bereits Varianten für einen 4- oder 5-gruppigen Bau dargestellt. Es liegt noch keine konkrete Festlegung auf eine Variante vor. Auch wurde noch nicht festgelegt, ob ein Verbindungsgang entstehen soll oder nicht. Dies ist im Rahmen der Leistungsphase 2 nochmals über die Variantenuntersuchung genauer darzustellen. Auch ist noch keine Festlegung vorhanden, ob der Bau ein- oder zweigeschossig ausgestaltet werden soll. Jedoch ist ein Flachdach vorzusehen und, wenn möglich, eine PV-Anlage vorzusehen. Das Gebäude ist barrierefrei zu errichten und soll möglichst wirtschaftlich sowie unterhalts- und wartungsarm errichtet werden. Eine Annäherung an den Passivhausstandard ist ebenfalls gewünscht. Zu beachten ist ferner, dass der Baum (Lage siehe Lageplan in Studie) sowie der Sportplatz weiterhin erhalten bleiben müssen.
Eine Küche ist im Kinderhort mit vorzusehen, dies ist auch im Raumprogramm enthalten. Die Küche selbst ist jedoch trägerabhängig, muss somit also flexibel ausgestaltet sein, da der Träger grds. wechseln kann.
Das zu bebauende Grundstück liegt im Geltungsbereich eines einfachen rechtkräftigen Bebauungsplanes. Ziel ist es, den Hort zu realisieren, ohne dass der B-Plan geändert werden muss! Außerdem soll nicht nachträglich eine Ausgleichsflächenpflicht generiert werden. Befreiungen von Festsetzungen werden voraussichtlich notwendig. Erforderlich ist daher eine frühzeitige Abstimmung des Planers mit der Bauverwaltung des Marktes und der Verwaltung der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Erlangen-Höchstadt.
Der Vorentwurf mit Varianten muss bis Mitte Juli dem Gremium vorgestellt werden. Bis Oktober 2020 soll die Leistungsphase 3 wenn möglich abgeschlossen sein, zumindest muss die Leistungsphase 2 mit belastbaren Kosten abgeschlossen sein. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2021 angedacht, die Fertigstellung ist bis Ende (31.12.) 2022 gewünscht.
Es ist von Gesamtkosten netto (KG 200 bis 700) von 2,8 Mio. EUR für einen 4-gruppigen Hort und von 3,5 Mio. EUR für einen 5-gruppigen Hort auszugehen.
Vergeben werden für den Neubau Hort stufenweise die Architektenleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen des Aufstellen eines Funktions- und Raumprogramms (in Abstimmung mit Kindergartenfachaufsicht und Nutzer), der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes (konstruktive Auseinandersetzung mit dem Brandschutz, mit Einhaltung der Vorgaben der Bauordnung bereits in den Grundleistungen enthalten), der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Weiterhin werden stufenweise beauftragt die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen (§ 39 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 11 Nr. 11.1) mit der Besonderen Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung.