Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden oder unzumutbaren Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben. Die Rupert-Egenberger-Schule besuchen lernbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren (L-Schüler/-innen).
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
— Schülerinnen und Schüler mit Lernbeeinträchtigungen, sowie
— eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z. B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird.
Der Auftragnehmer wird vom 14.9.2021 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2026/27 (6 Jahre) beauftragt.
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden oder unzumutbaren Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben.
Die Partnerklasse der Rupert-Egenberger-Schule besuchen lernbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 9 Jahren (L-Schüler/-innen). Diese Schüler/-innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme und seelische Gesundheit.
Die L-Schüler/-innen sind aufgrund dessen auch immer an der Wohnadresse abzuholen.
Der Einsatz von Kleinfahrzeugen ist erforderlich, da die L-Schüler/-innen zumeist direkt an ihrem jeweiligen Wohnsitz abzuholen und zurückzubringen sind und der Auftragnehmer hierzu im Wohnbereich auf engen Straßen unterwegs ist.
Die auch während eines Schuljahres zu erwartenden Veränderungen bei Schülerzahl, Art und Umfang der Beeinträchtigungen erfordern ein hohes Maß an Flexibilität. Schnelle Umsetzung zur Gewährleistung der Beförderung ist im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht erforderlich.
Das Landratsamt München, vertreten durch den Landrat Herrn Göbel, beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülern/-innen der Partnerklassen der Rupert-Egenberger-Schule auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungs-verordnung.
Dabei werden die Schüler/-innen von ihren Wohnadressen im Landkreis München zur Partnerklasse Feldkirchen, Dornacher Str. 3a gefahren (Morgenfahrten). Dort besuchen die Schüler/-innen Diagnose- und Förderklassen.
Mittags, derzeit um 11.40 Uhr und/oder 13.25 Uhr, werden die Schüler/-innen dann wieder von der Partnerklasse Feldkirchen zu ihren Haltepunkten befördert (Mittagsfahrten).
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
— Schülerinnen und Schüler mit Lernbeeinträchtigungen, sowie
— eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z. B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird.
Der Auftragnehmer wird vom 14.9.2021 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2026/27 (6 Jahre) beauftragt
Die Schüler aus den genannten Wohnorten haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden oder unzumutbaren Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben.
Die Rupert-Egenberger-Schule besuchen lernbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren (L-Schüler/-innen). Diese Schüler/-innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme und seelische Gesundheit.
Die L-Schüler/-innen sind aufgrund dessen auch immer an der Wohnadresse oder in deren unmittelbaren Nähe abzuholen.
Aufgrund der langen Strecken und der maximalen Fahrzeit von 60 Minuten pro Fahrt für die Schüler/innen ist der Einsatz von mindestens 2 Fahrzeugen erforderlich. Es muss auch gewährleistet sein, dass einzelne Schüler/innen zu ihrem jeweiligen Wohnsitz zurückzubringen sind.
Die auch während eines Schuljahres zu erwartenden Veränderungen bei Schülerzahl, Art und Umfang der Beeinträchtigungen erfordern ein hohes Maß an Flexibilität. Schnelle Umsetzung zur Gewährleistung der Beförderung ist im Hinblick auf die Erfüllung der Schulpflicht erforderlich.
Das Landratsamt München, vertreten durch den Landrat Herrn Göbel, beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülern/-innen der Rupert-Egenberger-Schule auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung.
Dabei werden die Schüler/-innen nur nachmittags an den Schultagen Montag bis Donnerstag, derzeit um 15.50 Uhr zu ihren Haltepunkten an den
Wohnadressen befördert (Nachmittagsfahrten).
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
— Schülerinnen und Schüler mit Lernbeeinträchtigungen, sowie
— eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z. B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird.
Der Auftragnehmer wird vom 14.9.2021 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2026/27 (6 Jahre) beauftragt.